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Elektronische Hochschulschriften der LMU München

Auf dem Server für elektronische Hochschulschriften finden Sie aktuell 21386 Dissertationen und Habilitationsschriften aus der Ludwig-Maximilians-Universität München im PDF-Format.

Öffnungszeiten

Persönliche Abgabe Ihrer Dissertation (keine Terminvereinbarung nötig)

Montag bis Freitag von 9-12 Uhr
Leopoldstr. 13
Haus 1, Zi 1108 (1. Stock)

Adresse für die postalische Abgabe

Universitätsbibliothek der LMU München
Publikationsdienste Dissertationen
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Öffnungszeiten keine Abgabe möglich ist. Es gibt keinen Briefkasten zum Einwerfen von Hochschulschriften.

Öffnungszeiten zum Jahreswechsel 2024/25

In der Woche vom 23. bis 27. Dezember 2024 sind die "Publikationsdienste Dissertationen" geschlossen. Am 30. Dezember 2024 sowie am 02. und 03. Januar 2025 können Sie Ihre Dissertation persönlich abgeben, ab dem 07. Januar 2025 sind wir auch wieder telefonisch und per E-Mail erreichbar. Wir wünschen Ihnen allen frohe Feiertage!

Nach der mündlichen Prüfung muss Ihre Dissertation in der genehmigten Fassung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden („Veröffentlichungspflicht“). Manche Fakultäten verlangen auch, dass eine Habilitationsschrift veröffentlicht wird.

Die folgende FAQ soll Ihnen bei der Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift helfen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an die "Publikationsdienste Dissertationen".

Wir informieren Sie übrigens immer per E-Mail, wenn sich am Abgabestatus Ihrer Hochschulschrift etwas ändert. Sie brauchen uns deshalb also nicht anzurufen.

Welche Möglichkeiten habe ich, meine Hochschulschrift zu veröffentlichen?

Für die Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift stehen Ihnen je nach Promotions- bzw. Habilitationsordnung der Fakultäten zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Veröffentlichung im Verlag als Monographie, Teil einer Serie oder als Sonderheft einer Zeitschrift
  2. Elektronische Veröffentlichung im Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München
    (Nicht zulässig in der Evangelisch-Theologischen Fakultät und der Fakultät für Betriebswirtschaft)
Die Promotions- bzw. Habilitationsordnungen regeln, wie viele gedruckte Pflichtexemplare (Verlagsexemplare bzw. Copydruck-Exemplare, die die elektronischen Veröffentlichung begleiten) abgegeben werden müssen. Manche Promotionsordnungen lassen auf Antrag auch andere Veröffentlichungsformen zu.

Infoblätter für alle Fakultäten zur Einreichung von Hochschulschriften

Was ist das Fakultätstitelblatt?

Jede Hochschulschrift muss das sogenannte Fakultätstitelblatt enthalten. Dieses haben Sie in der Regel bereits bei der Abgabe Ihrer Arbeit zur Korrektur an den Anfang Ihrer Arbeit gestellt. Nach der mündlichen Prüfung müssen Sie es meist noch um einige Angaben ergänzen.

Das Fakultätstitelblatt enthält folgende Angaben:

  • die Fakultät und den angestrebten akademischen Grad
  • den vollständigen Titel der Dissertation bzw. Habilitationsschrift einschließlich des Untertitels
  • den Namen der Verfasserin bzw. des Verfassers wie er im Pass erscheint
  • die Namen der beiden Gutachterinnen bzw. Gutachter der schriftlichen Arbeit mit ihren akademischen Titeln
  • das Datum der mündlichen Prüfung
  • Einige Fakultäten verlangen zusätzlich das Datum der Einreichung und/oder den Geburtsort.

Die Anforderungen sind der jeweiligen Promotions- bzw. Habilitationsordnung zu entnehmen.

Bei Habilitationsschriften entfallen die Gutachter sowie das Datum der Einreichung und der mündlichen Prüfung. Hier ist nur das Jahr der Erteilung der Venia legendi anzugeben.

Fakultätstitelblätter für alle Fakultäten (Word)

Fakultätstitelblatt für die Biologie (LaTeX-Formatvorlage)

Fakultätstitelblatt für die Chemie (LaTeX-Formatvorlage)

Fakultätstitelblatt für die Graduate School of Systemic Neurosciences (LaTeX-Formatvorlage)

Fakultätstitelblatt für die Medizin (LaTeX-Formatvorlage)

Fakultätstitelblatt für die Physik (LaTeX-Formatvorlage)

Fakultätstitelblatt für die Tiermedizin (LaTeX-Formatvorlage)

Welche rechtlichen Vorgaben muss ich immer bei der Veröffentlichung meiner Hochschulschrift beachten?

Bevor Sie Ihre Dissertation ins Internet stellen oder drucken lassen, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob Sie das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG) eingehalten haben:

  • Haben Sie für alles, was Sie aus fremden Werken und dem Internet entnommen haben, die Nutzungsrechte von den Rechteinhabern eingeholt?
  • Haben Sie Ihre Quellen entsprechend gekennzeichnet (siehe auch §51 UrhG)? Achten Sie vor allem bei der Verwendung von Karten aus dem Internet darauf, ob für die Nutzung Lizenzgebühren zu zahlen sind.

Für die Klärung der Rechte an Ihrer Hochschulschrift sind Sie als Autorin bzw. Autor selbst verantwortlich, wir unterstützen Sie bei konkreten Fragen jedoch gerne.

Wenn Sie Ihre Hochschulschrift elektronisch einreichen, geben Sie mit dem Upload Ihrer Hochschulschrift in das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München eine rechtsverbindliche Erklärung gegenüber der Universitätsbibliothek (UB) ab.

Sie versichern, dass

  • Sie die von Ihren Prüferinnen bzw. Prüfern genehmigte Fassung Ihrer Hochschulschrift einreichen.
  • die gedruckte und die elektronische Fassung exakt übereinstimmen.
  • Sie keine Rechte Dritter verletzen.
  • Sie die UB von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich aus der Verletzung des Urheberrechts oder eines ausschließlichen Nutzungsrechts ergeben.

Außerdem übertragen Sie der UB

  • das einfache Nutzungsrecht und gestatten ihr, dieses auch auf Dritte zu übertragen. Ihre sonstigen Urheberrechte bleiben davon unberührt.
  • das Recht zur Veröffentlichung, Speicherung und ggf. Konvertierung Ihrer Hochschulschrift. Die UB verfolgt damit keinerlei finanzielle Interessen.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)

Was muss ich bei einer Veröffentlichung im Verlag beachten?

Wenn Sie Ihre Hochschulschrift als Buch in einem Verlag veröffentlichen, müssen Sie je nach Promotions- bzw. Habilitationsordnung 2 bis 6 Verlagsexemplare einreichen.

  1. Diese Pflichtexemplare müssen neben dem Titelblatt des Verlages auch das Fakultätstitelblatt enthalten (siehe Was ist das Fakultätstitelblatt?). Entweder bindet der Verlag das Fakultätstitelblatt nach Ihren Vorgaben ein oder Sie kleben es selbst in die Exeplare - und zwar direkt vor das Titelblatt des Verlags.

    Falls sich der Titel seit der Einreichung geändert hat, tragen Sie hier den Titel der Einreichung ein.

  2. Außerdem müssen alle Exemplare der Auflage entweder im Impressum oder zu Beginn des Vorwortes den Hinweis tragen, dass es sich um eine Dissertation der LMU handelt, z.B. mit der Wendung: Zugleich Dissertation der LMU, München, ‹Jahr der mündlichen Prüfung›. Läßt der Verlag dies nicht zu, so ist in diesem Fall "D 19" im Impressum abzudrucken.
    Diese Vorgabe gilt nicht für Habilitationsschriften.

Gerne können Sie Ihre bei einem Verlag erschienene Hochschulschrift nach Klärung der Nutzungsrechte mit dem Verlag zusätzlich kostenfrei im Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München zweitveröffentlichen.

Fakultätstitelblätter für alle Fakultäten (Word)

Anleitung zum Einkleben der Fakultätstitelblätter (PDF, 410 KB)

Was muss ich bei einer elektronischen Veröffentlichung beachten?

Die gesamte Hochschulschrift muss in einer einzigen PDF-Datei vorliegen, andere Formate sind nicht zulässig.

Falls Sie zusätzliche Daten haben, legen Sie den gedruckten Exemplaren einen USB-Stick bei. Die "Publikationsdienste Dissertationen" erstellen aus den Daten auf dem USB-Stick eine ZIP-Datei, die dann ebenfalls in das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München eingestellt wird.

Der Name der PDF-Datei muss nach festen Vorgaben gestaltet werden, außerdem muss die PDF-Datei Dokumenteigenschaften und eine Spracheinstellung enthalten (siehe Wie muss der Dateiname der PDF-Datei lauten? und Wie erstelle ich die Dokumenteigenschaften und die Sprache für die PDF-Datei?).

  1. Bitte laden Sie Ihre Hochschulschrift vor dem Druck in das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München hoch.
  2. Ist der Upload formal in Ordnung, erhalten Sie von den "Publikationsdiensten Dissertationen" eine Bestätigung per E-Mail. Diese E-Mail erhalten Sie in der Regel am Tag des Uploads, spätestens jedoch am darauf folgenden Werktag bis 12 Uhr.
  3. Bitte drucken Sie die Pflichtexemplare Ihrer Hochschulschrift erst dann aus, wenn Sie diese E-Mail erhalten haben. Auf diese Weise drucken Sie keine formalen Fehler aus.
  4. Die ausgedruckten Exemplare reichen Sie anschließend bei den "Publikationsdiensten Dissertationen" ein (siehe Wo gebe ich meine gedruckten Exemplare ab?).
Was muss ich zusätzlich bei einer kumulativen Hochschulschrift beachten?

Enthält Ihre Hochschulschrift Aufsätze, die bereits in einer Zeitschrift veröffentlicht wurden, sich in der Veröffentlichungsphase befinden oder aus den Ergebnissen Ihrer Arbeit noch entstehen sollen, müssen Sie darauf achten, dass Sie die Nutzungsrechte des Verlags nicht verletzen.

Viele Verlage erlauben eine Zweitveröffentlichung von Artikeln in einer Dissertation in einem institutionellen Repositorium. Das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München ist ein solches institutionelles Repositorium.

  • Prüfen Sie in Ihrem Verlagsvertrag, ob eine Zweitveröffentlichung sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form erlaubt ist. Sie können sich außerdem direkt an den Verlag wenden. Viele Verlage bieten darüber hinaus rechtliche Informationen auf ihrer Website an.
  • In der Datenbank "Open policy finder" können Sie ebenfalls nach den Nutzungsrechten für eine Zweitveröffentlichung recherchieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Datenbank "Open policy finder" keine rechtsverbindlichen Informationen bereitstellt.
  • Eine weitere mögliche Anlaufstelle ist das Copyright Clearance Center.
  • Wenn es rechtlich möglich ist, drucken Sie die Aufsätze komplett ab. Schließt der Verlag eine Zweitveröffentlichung auf einem institutionellen Repositorium aus, reicht die Angabe der Fundstelle (vollständiges Zitat mit Titel der Zeitschrift, Jahrgang, Jahr, Heft und Seitenzahl) mit zusätzlichem Link und DOI – aber nur, wenn Ihre Promotions- bzw. Habilitationsordnung diese Möglichkeit vorsieht!
  • Falls der Verlag eine Zweitveröffentlichung erst nach einer Embargofrist erlaubt, beantragen Sie einen Sperrvermerk wegen Veröffentlichung in einer Zeitschrift.
  • Wenn Ihre Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift mit einer CC-Lizenz veröffentlicht wurden, können Sie diese Artikel uneingeschränkt in Ihrer Hochschulschrift abdrucken und hochladen.
  • Bitte vergeben Sie bei kumulativen Hochschulschriften eine durchgehende Seitenzählung.

Datenbank "Open policy finder"

Copyright Clearance Center

Formblatt "Sperrvermerk wegen Veröffentlichung in einer Zeitschrift" (PDF, 108 KB)

CC-Lizenzen

Wie erstelle ich die Dokumenteigenschaften und die Sprache für die PDF-Datei in Word?

Die Dokumenteigenschaften und die Sprache tragen Sie bitte in Ihrer Ursprungsdatei ein. Wenn Sie Ihre Word-Datei in eine PDF-Datei umwandeln, werden diese Werte übernommen.

Sie können die Dokumenteigenschaften und die Sprache nur dann direkt in die PDF-Datei eintragen, wenn Sie über die kostenpflichtige Anwendung Adobe Acrobat Pro (nicht zu verwechseln mit dem Adobe Acrobat Reader) verfügen.

Bitte nehmen Sie keine Änderungen an den Sicherheitseinstellungen vor. Änderungen schützen Sie nicht vor Missbrauch Ihrer Arbeit, sie führen jedoch dazu, dass die "Publikationsdienste Dissertationen" Ihren Upload zurückweisen, da die "Deutsche Nationalbibliothek (DNB)" Ihre Hochschulschrift sonst nicht in ihren Katalog aufnehmen kann.

Erstellen der Dokumenteigenschaften in Word

  1. Öffnen Sie die Datei in Word.
  2. Wählen Sie die Registerkarte "Datei" aus.
  3. Wählen Sie in rechter Spalte oben "Eigenschaften" > "Erweiterte Eigenschaften" aus.
  4. Tragen Sie in das Feld "Titel" den Titel und den Untertitel Ihrer Hochschulschrift getrennt durch "  :  " ein. Dieses Feld wird von Google indexiert.
  5. Tragen Sie in das Feld "Autor" Ihren vollständigen Namen in der Form "Vorname(n) Nachname" ein. Auch dieses Feld wird von Google indexiert.

Einstellung der Sprache in Word

  1. Öffnen Sie die Datei in Word.
  2. Wählen Sie die Registerkarte "Datei" aus.
  3. Klicken Sie in der Navigationsspalte "Optionen" > "Sprache" > "Bearbeitungssprachen auswählen" an.
  4. Legen Sie die Hauptsprache der Hochschulschrift als Standard fest. Wenn Ihre Hochschulschrift englische Aufsätze enthält, der zusammenfassende Teil aber auf Deutsch ist, wählen Sie bitte "Deutsch" aus. Wenn Sie eine neue Standardsprache vergeben, wird die Einstellung erst durch den Neustart von Word wirksam.

Bei einem Rechner mit macOS können Sie Sprache nicht einstellen. In diesem Fall wird die Spracheinstellung von den "Publikationsdiensten Dissertationen" vorgenommen.

Wie erstelle ich die Dokumenteigenschaften und die Sprache für die PDF-Datei in Libre Office?

Die Dokumenteigenschaften und die Sprache tragen Sie bitte in Ihrer Ursprungsdatei ein. Wenn Sie Ihre Apache OpenOffice-Datei in eine PDF-Datei umwandeln, werden diese Werte übernommen.

Sie können die Dokumenteigenschaften und die Sprache nur dann direkt in die PDF-Datei eintragen, wenn Sie über die kostenpflichtige Anwendung Adobe Acrobat Pro (nicht zu verwechseln mit dem Adobe Acrobat Reader) verfügen.

Bitte nehmen Sie keine Änderungen an den Sicherheitseinstellungen vor. Änderungen schützen Sie nicht vor Missbrauch Ihrer Arbeit, sie führen jedoch dazu, dass die "Publikationsdienste Dissertationen" Ihren Upload zurückweisen, da die "Deutsche Nationalbibliothek (DNB)" Ihre Hochschulschrift sonst nicht in ihren Katalog aufnehmen kann.

Erstellen der Dokumenteigenschaften in Libre Office

  1. Öffnen Sie die Datei in LibreOffice.
  2. Wählen Sie Registerkarte "Eigenschaften" > "Beschreibung" aus.
  3. Tragen Sie in das Feld "Titel" den Titel und den Untertitel Ihrer Hochschulschrift getrennt durch "  :  " ein. Dieses Feld wird von Google indexiert.
  4. Klicken Sie auf "Zuweisen" > "Okay“
  5. Wählen Sie die Registerkarte "Extras" > "Optionen" > "Benutzerdaten" aus.
  6. Tragen Sie in das Feld "Vorname/Nachname/Initials" Ihren Vorname(n) und den Nachnamen ein. Auch dieses Feld wird von Google indexiert.
  7. Klicken Sie auf "Zuweisen" > "Okay“

Einstellung der Sprache in Libre Office

  1. Öffnen Sie die Datei in Libre Office.
  2. Wählen Sie die Registerkarte "Extras" > "Optionen" > "Sprachen und Gebietsschemata" > "Allgemein" > aus.
  3. Geben Sie die Hauptsprache der Hochschulschrift unter "Standardsprachen der Dokumente" > "Westliche" ein. Wenn Ihre Hochschulschrift englische Aufsätze enthält, der zusammenfassende Teil aber auf Deutsch ist, wählen Sie bitte "Deutsch" aus.

Bei einem Rechner mit macOS können Sie die Sprache nicht einstellen. In diesem Fall wird die Spracheinstellung von den "Publikationsdienste Dissertationen" vorgenommen.

Wie erstelle ich die Dokumenteigenschaften und die Sprache für die PDF-Datei in Apache OpenOffice?

Die Dokumenteigenschaften und die Sprache tragen Sie bitte in Ihrer Ursprungsdatei ein. Wenn Sie Ihre Apache OpenOffice-Datei in eine PDF-Datei umwandeln, werden diese Werte übernommen.

Sie können die Dokumenteigenschaften und die Sprache nur dann direkt in die PDF-Datei eintragen, wenn Sie über die kostenpflichtige Anwendung Adobe Acrobat Pro (nicht zu verwechseln mit dem Adobe Acrobat Reader) verfügen.

Bitte nehmen Sie keine Änderungen an den Sicherheitseinstellungen vor. Änderungen schützen Sie nicht vor Missbrauch Ihrer Arbeit, sie führen jedoch dazu, dass die "Publikationsdienste Dissertationen" Ihren Upload zurückweisen, da die "Deutsche Nationalbibliothek (DNB)" Ihre Hochschulschrift sonst nicht in ihren Katalog aufnehmen kann.

Erstellen der Dokumenteigenschaften in Apache OpenOffice

  1. Öffnen Sie die Datei in Apache OpenOffice.
  2. Wählen Sie Registerkarte "Eigenschaften" > "Beschreibung" aus.
  3. Tragen Sie in das Feld "Titel" den Titel und den Untertitel Ihrer Hochschulschrift getrennt durch "  :  " ein. Dieses Feld wird von Google indexiert.
  4. Wählen Sie die Registerkarte "Extras" > "Einstellungen" > "OpenOffice" > "Benutzerdaten" aus.
  5. Tragen Sie in das Feld "Vorname/Nachname/Initials" Ihren Vorname(n) und den Nachnamen ein. Auch dieses Feld wird von Google indexiert.

Einstellung der Sprache in Apache OpenOffice

  1. Öffnen Sie die Datei in Apache OpenOffice.
  2. Wählen Sie die Registerkarte "Extras" > "Einstellungen" > "Spracheinstellungen" > "Sprachen" > "Standardsprachen der Dokumente" aus.
  3. Wählen Sie die Hauptsprache der Hochschulschrift. Wenn Ihre Hochschulschrift englische Aufsätze enthält, der zusammenfassende Teil aber auf Deutsch ist, wählen Sie bitte "Deutsch" aus.

Bei einem Rechner mit macOS können Sie die Sprache nicht einstellen. In diesem Fall wird die Spracheinstellung von den "Publikationsdienste Dissertationen" vorgenommen.

Wie erstelle ich die Dokumenteigenschaften und die Sprache für die PDF-Datei in LaTeX?

Die Dokumenteigenschaften und die Sprache tragen Sie bitte in Ihrer Ursprungsdatei ein. Wenn Sie Ihre LaTeX-Datei in eine PDF-Datei umwandeln, werden diese Werte übernommen.

Sie können die Dokumenteigenschaften und die Sprache nur dann direkt in die PDF-Datei eintragen, wenn Sie über die kostenpflichtige Anwendung Adobe Acrobat Pro (nicht zu verwechseln mit dem Adobe Acrobat Reader) verfügen.

Erstellen der Dokumenteigenschaften in LaTeX

Mit dem hyperref-Paket erzeugen Sie die Dokumenteigenschaften unter LaTeX. Fügen Sie dazu in den Dokumentenvorspann Ihres LaTeX-Dokumentes folgende Befehle ein:

\usepackage{hyperref}
\hypersetup {
pdfpagemode = {UseNone},
pdftitle = {Titel Ihrer Hochschulschrift},
pdfauthor = {Vorname Nachname},
pdflang = {de-DE}
}

Bitte achten Sie darauf, dass der Titel und der Untertitel in die Dokumenteigenschaften übernommen werden.

Einstellung der Sprache in LaTeX

Deutsch: de-DE
Britisches Englisch: en-GB
Amerikanisches Englisch: en-US
Französisch: fr-FR
Spanisch: es-ES
Italienisch: it-IT
Legen Sie die Hauptsprache der Hochschulschrift als Standard fest. Wenn Ihre Hochschulschrift englische Aufsätze enthält, der zusammenfassende Teil aber auf Deutsch ist, wählen Sie bitte "Deutsch" aus.

Wie erstelle ich die Dokumenteigenschaften und die Sprache für die PDF-Datei im Adobe Acrobat Pro?

Mit der kostenpflichtigen Anwendung Adobe Acrobat Pro müssen Sie die Dokumenteigenschaften nicht in der Ursprungsdatei eingeben, sondern können dies direkt in der PDF-Datei tun.

Bitte nehmen Sie keine Änderungen an den Sicherheitseinstellungen vor. Änderungen schützen Sie nicht vor Missbrauch Ihrer Arbeit, sie führen jedoch dazu, dass die "Publikationsdienste Dissertationen" Ihren Upload zurückweisen, da die "Deutsche Nationalbibliothek (DNB)" Ihre Hochschulschrift so nicht in ihren Katalog aufnehmen kann.

Erstellen der Dokumenteigenschaften mit Adobe Acrobat Pro

  1. Öffnen Sie die PDF-Datei in Adobe Acrobat Pro.
  2. Wählen Sie die Registerkarte "Datei" > "Eigenschaften" aus.
  3. Tragen Sie unter der Registerkarte "Beschreibung" in das Feld "Titel" den gesamten Titel einschließlich Untertitel getrennt durch "  :  " ein. Dieses Feld wird von Google indexiert.
  4. Tragen Sie unter der Registerkarte "Beschreibung" in das Feld "Verfasser" den vollständigen Namen in der Form "Vorname(n) Nachname" ein. Auch dieses Feld wird von Google indexiert.

Einstellung der Sprache in Adobe Acrobat Pro

  1. Öffnen Sie die PDF-Datei in Adobe Acrobat Pro.
  2. Wählen Sie die Registerkarte "Datei" > "Eigenschaften" aus.
  3. Wählen Sie unter der Registerkarte "Erweitert" > "Leseoptionen" > "Sprache" die Hauptssprache Ihrer Hochschulschrift aus. Wenn Ihre Hochschulschrift englische Aufsätze enthält, der zusammenfassende Teil aber auf Deutsch ist, wählen Sie bitte "Deutsch" aus.
Wie erzeuge ich eine PDF-Datei?

Erzeugen einer PDF-Datei mit Word

  • Wählen Sie die Registerkarte "Datei" > "Exportieren" -> "Adobe PDF erstellen" aus.
  • Klicken Sie auf Optionen.
  • Wählen Sie PDF/A oder höher aus.
  • ODER

  • Wählen Sie Registerkarte "Datei" > "Als Adobe PDF speichern" aus.
  • Klicken Sie auf Optionen.
  • Wählen Sie PDF/A oder höher aus.

Über den Befehl "als PDF drucken" werden die Dokumenteigenschaften und die Sprache nicht übernommen. Mit dem Adobe Acrobat Reader können Sie kontrollieren, ob die Dokumenteigenschaften übernommen worden sind. Die Spracheinstellung ist im Adobe Acrobat Reader allerdings nicht sichtbar.

Bei einem Rechner mit macOS können Sie die Sprache nicht einstellen. In diesem Fall wird die Spracheinstellung von den "Publikationsdienste Dissertationen" vorgenommen.

Erzeugen einer PDF-Datei mit Libere Office und Apache OpenOffice

  • Wählen Sie die Registerkarte "Datei" > "Als PDF exportieren" aus.
  • Aktivieren Sie die Option PDF/A.

Mit dem Adobe Acrobat Reader können Sie kontrollieren, ob die Dokumenteigenschaften übernommen worden sind. Die Spracheinstellung ist im Adobe Acrobat Reader allerdings nicht sichtbar.

Bei einem Rechner mit macOS können Sie die Sprache nicht einstellen. In diesem Fall wird die Spracheinstellung über die "Publikationsdienste Dissertationen" vorgenommen.

Erzeugen einer PDF-Datei mit LaTeX

LaTeX (oder TeX) verwendet meist Bitmap-Fonts. Diese Fonts werden nach der Konvertierung der Postscript-Ausgabe in das PDF-Format von mehreren PDF-Previewern wie z. B. dem Adobe Acrobat Reader schlecht am Bildschirm wiedergegeben. Daher sollten Bitmap-Fonts auch im Hinblick auf die Größe der Ausgabedatei vermieden werden. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • pdflatex
  • Das Programm "pdflatex" ist in jeder aktuellen LaTeX-Distribution enthalten. Es erzeugt direkt aus der LaTeX-Datei eine PDF-Datei.

    Bilder müssen im PDF-, JPG- oder PNG-Format vorliegen. Bilder im Encapsulated-Postscript-Format (EPS) können mit dem Adobe Acrobat Distiller unter Windows oder MacOS bzw."epstopdf" (mit Ghostscript 6.0 oder neuer) unter Unix/Linux ins PDF-Format konvertiert werden.

    Vektorgrafiken (Zeichnungen) sollten im PDF-Format vorliegen.

    Mit dem hyperref-Paket von LaTeX werden automatisch Hyperlinks innerhalb des Dokuments erzeugt.


ODER
  • dvipdfm
  • Mit "dvipdfm" wird die mit Standard-LaTeX erzeugte DVI-Datei direkt ins PDF-Format umgewandelt. Dabei werden bei Verwendung des graphicx-Paketes von LaTeX neben PDF-Grafiken auch Grafiken im EPS-, JPG- und PNG-Format direkt verarbeitet. In den meisten LaTeX-Distributionen ist "dvipdfm" enthalten.


ODER
  • Computer-Modern-Font im Type-1-Postscript-Format
  • Falls die Zeichensätze in diesem Format nicht in der LaTeX-Distribution enthalten sind, können sie vom "Comprehensive TeX Archive Network" (CTAN) bezogen werden. Bei "dvips" sind die Optionen "-Pcmz -Pamz" angebracht. Zur Konvertierung der mit "dvips" erzeugten Postscript-Datei in eine PDF-Datei kann zum Beispiel der Adobe Acrobat Distiller unter Windows oder MacOS bzw. "ps2pdf" (mit Ghostscript 6.0 oder neuer) unter Unix/Linux verwendet werden. Damit sind aber keine Hyperlinks innerhalb des Dokumentes möglich.


    Comprehensive TeX Archive Network (CTAN)

Wie muss der Dateiname der PDF-Datei lauten?

Der Dateinamen muss "Nachname_Vorname" lauten. Wichtig ist der Unterstrich, der Namensbestandteile im Dateinamen trennt. Sind Teile Ihres Namens aber durch Bindestriche verbunden, geben Sie bitte einen Bindestrich anstelle des Unterstrichs ein.

Umlaute im Vor- oder Nachnamen lösen Sie bitte nach ae, oe, ue, ss auf, diakritische Zeichen im Dateinamen lassen Sie weg.

Ein Leerzeichen darf in keinem Fall im Namen der Datei enthalten sein, sondern muss durch einen Unterstrich ersetzt werden. Namensteile dürfen nicht zusammengeschrieben werden.

Beispiele:

  • Schulz_Franziska.pdf
  • Meyer_Hans-Peter.pdf (wenn der Vorname "Hans-Peter" lautet)
  • Meyer_Hans_Peter.pdf (wenn die Vornamen "Hans Peter" lauten)
  • Mueller_Franz.pdf
  • Colic_Stepan.pdf (wenn der Nachname "Colić" lautet)
  • Schmidt_Amelie_von.pdf
Wie registriere ich mich für das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München? Wie lade ich meine Hochschulschrift hoch?

Bevor Sie Ihre Dissertation hochladen können, müssen Sie sich im Repositorium registrieren.

  1. Klicken Sie auf den Menüpunkt "Registrieren".
  2. Geben Sie Ihre persönliche E-Mail-Adresse, ein Passwort und einen Benutzernamen ein.
  3. Sie erhalten einen Link an die angegebene E-Mail-Adresse, der eine Woche lang gültig ist.

Nach der Registrierung klicken Sie auf "Login" und melden sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.

Nun können Sie Ihre Hochschulschrift in das Repositorium einstellen, indem Sie auf "Neues Dokument" klicken und die Bildschirme der Reihe nach durchgehen.

  1. Laden Sie die PDF-Datei Ihrer Hochschulschrift hoch.
  2. Füllen Sie die Metadaten aus. Felder, die mit Sternchen gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder. Die Eingabe von Abstracts und Keywords ist freiwillig. Bitte tragen Sie hier maximal 5 Keywords ein, die Ihre Hochschulschrift charakterisieren. Trennen Sie die einzelnen Keywords durch Kommas.
  3. Wählen Sie Ihre Fakultät aus.
  4. Wenn Sie Ihren Upload vor dem endgültigen Abschicken an die "Publikationsdienste Dissertationen" überprüfen möchten, klicken Sie auf der Seite "Einreichen" auf "Speichern und Prüfen". So können Sie eventuelle Fehler korrigieren. Wenn Sie auf dieser Seite auf den Button "Abschicken" klicken, wird Ihre Hochschulschrift an die "Publikationsdienste Dissertationen" zur Begutachtung abgeschickt und Sie können keine Änderungen mehr vornehmen. Mit dem Anklicken des Buttons "Dokument abschicken" akzeptieren Sie auch die Rechteerklärung auf dieser Seite.

Die "Publikationsdienste Dissertationen" prüfen Ihre elektronische Hochschulschrift auf formale Richtigkeit und informieren Sie per E-Mail darüber. Erst mit der Abgabe der gedruckten Exemplare gilt Ihre Hochschulschrift als veröffentlicht.

Bitte gehen Sie bei der Erstellung der PDF-Datei und beim Upload sehr sorgfältig vor!

Nach der Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift durch die "Publikationsdienste Dissertationen" sind Änderungen an der Hochschulschrift nicht mehr möglich!

Was mache ich, wenn mir nach dem Upload ein Fehler auffällt?

Bitte gehen Sie bei der Erstellung der PDF-Datei und beim Upload sehr sorgfältig vor!

Sollte sich dennoch ein Fehler in den Metadaten eingeschlichen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die "Publikationsdienste Dissertationen". Die "Publikationsdienste Dissertationen" beheben den Fehler dann für Sie.

Wenn der Fehler in der PDF-Datei aufgetreten ist und Ihre Hochschulschrift noch nicht veröffentlicht wurde, können Sie eine Löschung beantragen.

  1. Loggen Sie sich auf dem Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München ein.
  2. Gehen Sie in Ihren Benutzerbereich.
  3. Klicken Sie auf das Lupensymbol.
  4. Klicken Sie auf die Registerkarte "Aktionen".
  5. Wählen Sie "Antrag auf Löschen eines Dokuments" aus.
  6. Geben Sie bitte unbedingt den Grund für den Antrag auf Löschung an.

Die "Publikationsdienste Dissertationen" senden Ihnen den Upload zurück, den Sie dann im Repositorium in Ihrem Benutzerbereich finden.

  1. Loggen Sie sich auf dem Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München ein.
  2. Gehen Sie in Ihren Benutzerbereich.
  3. Klicken Sie auf das Lupensymbol.
  4. Wählen Sie "Metadaten" aus.
  5. Wählen Sie "PDF Datei" > "Dokument bearbeiten".
  6. Löschen Sie die falsche PDF-Datei, indem Sie auf das Mülltonnen-Symbol klicken.
  7. Laden Sie die neue korrigierte PDF-Datei hoch.
  8. Senden Sie den Satz erneut zur Begutachtung ab.

Wenn Sie die Fehler behoben haben und immer noch die falsche Version im Repositorium sehen, leeren Sie bitte den Cache Ihres Browsers.

Nach der Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift durch die "Publikationsdienste Dissertationen" sind Änderungen an der Hochschulschrift nicht mehr möglich!

Wie kann ich die Nachnutzung meiner Hochschulschrift eindeutig regeln? Was sind CC-Lizenzen?

Creative Commons (CC) ist eine gemeinnützige Organisation, die die Nachnutzung von Werken durch vorgefertigte Lizenzverträge regelt. Alle Rechte, die durch das deutsche "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG) geschützt sind, bleiben dabei immer uneingeschränkt erhalten.

Die Vergabe einer CC-Lizenz ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie beim Upload der PDF-Datei "Nicht ausgewählt" ankreuzen, unterliegt Ihre Hochschulschrift automatisch dem deutschen Urheberrecht.

Wenn Sie eine CC-Lizenz vergeben, gilt diese so lange wie im UrhG festgelegt, also bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§64 UrhG). Die Entscheidung für eine CC-Lizenz kann nicht rückgängig gemacht werden.

Es gibt sechs verschiedene Arten von CC-Lizenzen. Davon entsprechen CC BY oder CC BY-SA eindeutig den von der DFG herausgegebenen "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" und der "Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen".

CC-Lizenzen

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)

Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen

Wenn Sie die PDF-Datei unter eine CC-Lizenz stellen, müssen Sie das sowohl in der PDF-Datei als auch in den gedruckten Exemplare deutlich kennzeichnen. Bitte drucken Sie dazu den folgenden Text auf die Rückseite des Fakultätstitelblatts (bei der Medizin unter das Inhaltsverzeichnis):

  • This work is licensed under CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
  • This work is licensed under CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
  • This work is licensed under CC BY-ND 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/
  • This work is licensed under CC BY-NC 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/
  • This work is licensed under CC BY-NC-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/
  • This work is licensed under CC BY-NC-ND 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/

Die Lizenztypen im Detail:

CC BY 4.0

Mit dieser Lizenz kann das Material in jedem Medium oder Format verteilt, neu zusammengesetzt, angepasst und weiterentwickelt werden, solange der Urheber als Urheber genannt wird. Die Lizenz erlaubt die kommerzielle Nutzung.

BY: Der Urheber muss als Urheber angegeben werden.

CC BY-SA 4.0

Mit dieser Lizenz kann das Material in jedem Medium oder Format verteilt, neu zusammengesetzt, angepasst und weiterentwickelt werden, solange der Urheber als Urheber genannt wird. Die Lizenz erlaubt die kommerzielle Nutzung. Das geänderte Material muss unter identischen Bedingungen lizenziert werden.

BY: Der Urheber muss als Urheber angegeben werden.

SA: Bearbeitungen müssen unter denselben Bedingungen geteilt werden.

CC BY-NC 4.0

Mit dieser Lizenz kann das Material in jedem Medium oder Format verteilt, neu zusammengesetzt, angepasst und weiterentwickelt werden, und zwar ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke und nur solange der Urheber als Urheber genannt wird.

BY: Der Urheber muss als Urheber angegeben werden.

NC: Nur die nichtkommerzielle Nutzung des Werks ist zulässig.

CC BY-NC-SA 4.0

Mit dieser Lizenz kann das Material in jedem Medium oder Format verteilt, neu zusammengesetzt, angepasst und weiterentwickelt werden, und zwar ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke und nur solange der Urheber als Urheber genannt wird. Das geänderte Material muss unter identischen Bedingungen lizenziert werden.

BY: Der Urheber muss als Urheber angegeben werden.

NC: Nur die nichtkommerzielle Nutzung des Werks ist zulässig.

SA: Bearbeitungen müssen unter denselben Bedingungen geteilt werden.

CC BY-ND 4.0

Mit dieser Lizenz kann das Material in jedem Medium oder Format in unveränderter Form kopiert und verteilt werden, und zwar nur, solange der Urheber als Urheber genannt wird. Die Lizenz erlaubt die kommerzielle Nutzung

BY: Der Urheber muss als Urheber angegeben werden.

ND: Ableitungen oder Adaptionen des Werks sind nicht gestattet.

CC BY-NC-ND 4.0

Mit dieser Lizenz kann das Material in jedem Medium oder Format in unveränderter Form kopiert und verteilt werden, und zwar nur für nichtkommerzielle Zwecke und nur unter Angabe des Urhebers.

BY: Der Urheber muss als Urheber angegeben werden.

NC: Nur die nichtkommerzielle Nutzung des Werks ist zulässig.

ND: Ableitungen oder Adaptionen des Werks sind nicht gestattet.

Was muss ich beim Druck der Copydruck-Exemplare beachten?

Nachdem Sie Ihre elektronische Hochschulschrift auf das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München hochgeladen haben, müssen Sie je nach Promotions- bzw. Habilitationsordnung 2 bis 6 Copydruck-Exemplare bei den "Publikationsdiensten Dissertationen" abgeben.

  • Die Exemplare müssen auf säurefreiem und alterungsbeständigen Papier gedruckt werden. Dieses Papier wird in der Regel von Verlagen und Copyshops verwendet.
  • Sie müssen fest und dauerhaft gebunden werden, Ringbuchbindung ist NICHT erlaubt. Sie sollten möglichst kein Plastik-Cover haben. (Plastik wird schnell brüchig und ist nicht umweltfreundlich). In der Tiermedizin ist das Plastik-Cover ausdrücklich verboten. Ein Druck in Hardcover ist nicht nötig.
  • Der Umschlag muss bedruckt sein. Am besten drucken Sie das Titelblatt nochmal auf den Umschlag.
  • Beim Format gibt es keine Vorgaben, nur bei der Tiermedizin ist ausschließlich DIN A5 zugelassen.
  • Der Druck kann einseitig oder beidseitig erfolgen.
  • Ein s/w-Druck ist nur zulässig, wenn dadurch die Lesbarkeit und die Verständlichkeit (z.B. bei Abbildungen oder Grafiken) nicht beeinträchtigt werden.
Wie gehe ich vor, wenn die Ergebnisse meiner Hochschulschrift zum Patent angemeldet werden sollen?

Wenn Ihre Hochschulschrift im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung steht, können Sie beantragen, dass Ihre Hochschulschrift de facto erst bis zu 3 Jahre nach dem Datum der mündlichen Prüfung veröffentlicht wird. Pro forma haben Sie Ihre Veröffentlichungspflicht mit dem Upload und der Einreichung der gedruckten Pflichtexemplare aber bereits erfüllt und erhalten Ihre Promotionsurkunde nach ca. 6 bis 8 Wochen von der für die Ausstellung der Urkunde zuständigen Stelle (Dekanat, Promotionsbüro bzw. Prüfungsamt).

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Laden Sie die elektronische Version Ihrer Hochschulschrift in das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München hoch und kreuzen Sie in den Metadaten Sperrvermerk "ja" an.
  2. Bitte drucken Sie die Pflichtexemplare erst nach der Aufforderung der "Publikationsdienste Dissertationen" aus und reichen je nach Promotions- bzw. Habilitationsordnung 2 bis 6 Copydruck-Exemplare ein.
  3. Füllen Sie das Formblatt "Sperrvermerk wegen einer Patentanmeldung" am Computer aus, unterschreiben selbst und lassen es von Ihrer Doktormutter bzw. Ihrem Doktorvater unterschreiben. Geben Sie es zusammen mit den Copydruck-Exemplaren ab oder senden Sie einen Scan per E-Mail an "Publikationsdienste Dissertationen".

Die Sperrfrist beträgt zunächst zwei Jahre und kann einmal um ein Jahr verlängert werden.

Um die Sperrfrist zu verlängern, wenden Sie sich bitte frühestens 4 Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Frist per E-Mail an die "Publikationsdienste Dissertationen". Sie erhalten dann ein ausgefülltes Verlängerungsformular, das wiederum von Ihnen und Ihrer Doktormutter bzw. Ihrem Doktorvater unterschrieben werden muss. Dieses Verlängerungsformular ist nicht im Internet verfügbar.

Sollte der Sperrvermerk vor Ablauf der Sperrfrist nicht mehr benötigt werden, teilen Sie dies bitte per E-Mail den "Publikationsdiensten Dissertationen" mit.

Formblatt "Sperrvermerk wegen einer Patentanmeldung" (PDF, 138 KB)

Formblatt "Aufhebung des Sperrvermerks wegen einer Patentanmeldung" (PDF, 211 KB)

Wie gehe ich vor, wenn die Ergebnisse meiner Hochschulschrift noch in einer Zeitschrift veröffentlicht werden sollen?

Wenn Ihre Hochschulschrift Teile enthält, die noch in einer Zeitschrift veröffentlicht werden sollen oder Sie eine Embargo-Frist wegen bereits veröffentlichter Aufsätze einhalten müssen, können Sie beantragen, dass Ihre Hochschulschrift de facto erst bis zu 3 Jahre nach dem Datum der mündlichen Prüfung veröffentlicht wird. Pro forma haben Sie Ihre Veröffentlichungspflicht mit dem Upload und der Einreichung der gedruckten Pflichtexemplare aber bereits erfüllt und erhalten Ihre Promotionsurkunde nach ca. 6 bis 8 Wochen von der für die Ausstellung der Urkunde zuständigen Stelle (Dekanat, Promotionsbüro bzw. Prüfungsamt).

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Laden Sie die elektronische Version Ihrer Hochschulschrift in das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München hoch und kreuzen Sie in den Metadaten Sperrvermerk "ja" an.
  2. Bitte drucken Sie die Pflichtexemplare erst nach der Aufforderung der "Publikationsdienste Dissertationen" aus und reichen Sie je nach Promotions- bzw. Habilitationsordnung 2 bis 6 Copydruck-Exemplare ein.
  3. Füllen Sie das Formblatt "Sperrvermerk wegen Veröffentlichung in einer Zeitschrift" am Computer aus, unterschreiben es selbst und lassen es von Ihrer Doktormutter bzw. Ihrem Doktorvater unterschreiben. Geben Sie es zusammen mit den Copydruck-Exemplaren ab oder senden Sie einen Scan per E-Mail an die "Publikationsdienste Dissertationen".

Die Sperrfrist beträgt zunächst ein Jahr und kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.

Um die Sperrfrist zu verlängern, wenden Sie sich bitte frühestens 4 Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Frist per E-Mail an die "Publikationsdienste Dissertationen". Sie erhalten dann ein ausgefülltes Verlängerungsformular, das wiederum von Ihnen und Ihrer Doktormutter bzw. Ihrem Doktorvater unterschrieben werden muss. Dieses Verlängerungsformular ist nicht im Internet verfügbar.

Sollte der Sperrvermerk vor Ablauf der Sperrfrist nicht mehr benötigt werden, teilen Sie dies bitte per E-Mail den "Publikationsdiensten Dissertationen" mit.

Formblatt "Sperrvermerk wegen Veröffentlichung in einer Zeitschrift" (PDF, 108 KB)

Wo gebe ich meine gedruckten Exemplare ab?

Sie können Ihre Hochschulschrift persönlich, durch Dritte (ohne Vollmacht) oder per (Haus-)Post bei den "Publikationsdiensten Dissertationen" abgeben.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist keine persönliche Abgabe möglich, es gibt auch keinen Briefkasten für die "Publikationsdienste Dissertationen".

Persönlich Abgabe

Montag – Freitag 9 – 12 Uhr
Leopoldstr. 13, Haus 1, Zimmer 1108

Adresse für die Hauspost

Publikationsdienste Dissertationen
Leopoldstr. 13
80802 München

Postadresse

Universitätsbibliothek der LMU
Publikationsdienste Dissertationen
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Bei Sendungen aus dem Ausland beachten Sie bitte die Zollformalitäten. Pakete, die vom Zoll aufgehalten werden, gehen an den Absender zurück.

Wie erfahre ich, ob die Pflichtexemplare meiner Hochschulschrift angekommen sind?

Wir informieren Sie immer per E-Mail, wenn sich am Abgabestatus Ihrer Hochschulschrift etwas ändert, z.B. wenn ein Paket mit Pflichtexemplaren eingetroffen ist. Sie müssen uns also nicht anzurufen, um sich nach dem Bearbeitungsstand Ihrer Hochschulschrift zu erkundigen. Wenn Sie die Sendung Ihres Pakets verfolgen und es als zugestellt gilt, rechnen Sie bitte damit, dass es noch 2-3 Werktage dauern kann, bis das Paket bei den "Publikationsdiensten Dissertationen" zur Bearbeitung vorliegt.

Bitte fügen Sie Paketen mit Verlagsexemplaren Ihre E-Mail-Adresse bei, damit die "Publikationsdienste Dissertationen" Sie über den Eingang der Pflichtexemplare informieren können. Sie können auch eine E-Mail an die "Publikationsdienste Dissertationen" schicken.

Gibt es eine Möglichkeit, die Verlagsveröffentlichung über die Universitätsbibliothek abzuwickeln? Was ist "Open Publishing LMU"?

Die Universitätsbibliothek (UB) bietet Ihnen zusammen mit Verlagsdienstleistern die Möglichkeit, Ihre Hochschulschrift gleichzeitig als Buch in einem Verlag und elektronisch zu veröffentlichen.

  • Als Buch erscheint Ihre Hochschulschrift in der Reihe "Dissertationen der LMU" bzw. "Habilitationsschriften der LMU" im Format DIN A5 unter der Lizenz CC BY 4.0.
  • Die elektronische Version des Textes wird im Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU veröffentlicht, dauerhaft archiviert, mit einer stabilen und zitierfähigen Adresse sowie einem DOI versehen.
  • Die parallele Veröffentlichung ist verpflichtend.
  • Ihre Veröffentlichungspflicht erfüllen Sie mit der Verlagsveröffentlichung. Je nach Promotions- bzw. Habilitationsordnung müssen Sie 2 bis 6 Verlagsexemplare einreichen.
  • Es ist nicht möglich, zuerst die Abgabe auf elektronischem Weg zu erledigen und anschließend die Veröffentlichung über den Verlag mit "Open Publishing LMU" anzustreben.
  • Dieses Angebot gilt für alle, die an der LMU promovieren bzw. habilitieren.
  • Je nach Auslastung unserer Grafik-Abteilung dauert die Veröffentlichung ca. 12 Wochen ab Eingang des satzfertigen Manuskripts.

Diese Art der Veröffentlichung erfordert noch ein gewisses zeitliches Engagement von Ihnen. Das Manuskript Ihrer Hochschulschrift muss vor der Einreichung bei uns satzfertig sein, d.h. es muss inhaltlich feststehen, darf keine Rechtschreibfehler etc. mehr enthalten und muss nach den Vorgaben unserer Checkliste formatiert sein.

Wir haben zwei Dienstleister, mit denen wir zusammenarbeiten, den Nomos Verlag mit dem Imprint Olms und den Selfpublisher Buchschmiede in Wien.

  1. Nomos (das Symbol von Olms befindet sich auf dem Buch-Rücken)
    • Hier kostet eine s/w-Seite in der Herstellung 6,50 Euro, eine Farbseite 45 Euro. Bei der Kalkulation des Herstellungspreises gehen wir von 2.100 Zeichen pro Seite + zusätzlich ½ Seite pro Abbildung/Diagramm/Tabelle aus. Wenn Sie uns die Anzahl der Zeichen und der Abbildungen/Diagramme/Tabellen zusenden, erstellen wir Ihnen einen groben Kostenvoranschlag.
    • Sie müssen mindestens 10 Exemplare zum Autorenpreis (Ladenpreis minus 30%) abnehmen. Davon geben Sie je nach Promotions- bzw. Habilitationsordnung 2 bis 6 Verlagsexemplare als Pflichtexemplare bei den "Publikationsdiensten Dissertationen" und ein Exemplar für das Archiv des Referats "Elektronisches Publizieren" ab.
    • Ein Probedruck, den wir nach dem von Ihnen genehmigten Satz und vor dem endgültigen Druck erstellen, ist in der Mindestabnahme von 10 Exemplaren enthalten.
  2. Buchschmiede
    • Bei der Buchschmiede fällt eine Pauschale von 249,80 Euro brutto an.
    • Sie müssen zum Autorenpreis mindestens die laut Promotions- bwz. Habilitationsordnung abzuliefernden Verlagsexemplare, ein Exemplar für das Archiv des Referats "Elektronisches Publizieren" und zwei Exemplare für die "Deutsche Nationalbibliothek (DNB)" erwerben.
    • Der Probedruck kostet pauschal 44,90 Euro.

Die Leistungen der UB (Satz, Kontakt mit dem Verlag etc.) sind in beiden Fällen kostenlos.

Das ist der Ablauf:

  1. Wenden Sie sich per E-Mail an das Referat "Elektronisches Publizieren" und geben Sie dabei Ihre Fakultät an. Wenn Ihre Hochschulschrift in einem anderen Format als Word vorliegt, geben Sie auch das bitte an.
  2. Senden Sie uns nach Aufforderung ein Probekapitel Ihrer Hochschulschrift zu, das Sie nach den Vorgaben unserer Checkliste formatiert haben. Wir entscheiden dann, ob wir Ihre Hochschulschrift mit "Open Publishing LMU" veröffentlichen.
  3. Die UB schließt mit Ihnen einen Vertrag über die Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift ab. Der Vertrag regelt Kosten, Leistungen und Nutzungsrechte.
    • Sie erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Hochschulschrift unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht wird.
    • Zusätzlich reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene "Formblatt für die Abgabe von elektronischen Hochschulschriften" ein.
  4. Schicken Sie uns nun Ihr vollständiges, lektoriertes und formatiertes Manuskript inklusive Fakultätstitelblatt als Word-Dokument zu. In zwei weiteren Dokumenten senden Sie uns zum einen die Abbildungen und zum anderen ein Abstract und eine Kurzbiographie für die Umschlagrückseite sowie Schlagwörter für die Meldung an das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) zu. Abstract, Kurzbiographie und Schlagwörter bitte sowohl in Deutsch als auch in Englisch.
  5. Die UB setzt Ihr Manuskript mit InDesign in das Layout für "Dissertationen der LMU" bzw. "Habilitationsschriften der LMU" und erstellt die PDF-Datei für den Druck. Diese PDF-Datei bekommen Sie zur Korrektur und Abnahme zugesendet.
  6. Nachdem Sie die PDF-Datei abgenommen haben, erhalten Sie einen Probedruck. Sollten weitere Korrekturen nötig sein, wird ein neuer kostenpflichtiger Probedruck erstellt.
  7. Nach der endgültigen Druckfreigabe werden die Bücher gedruckt. Sie erhalten eine ISBN und werden an das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) und diverse Online-Buchhändler gemeldet. Der Verlag übernimmt die Pflichtbemusterung für die "Deutsche Nationalbibliothek (DNB)". Bei der Veröffentlichung über die Buchschmiede in Wien fallen dafür Kosten an.
  8. Sie erhalten die für Sie bestellten Exemplare direkt vom Verlag. Die zur Erfüllung der Veröffentlichungspflicht erforderlichen Exemplare sowie das Archivexemplar gehen direkt an die "Publikationsdienste Dissertationen" bzw. an das Referat "Elektronisches Publizieren".
  9. Die "Publikationsdienste Dissertationen" leiten die Pflichtexemplare unverzüglich an die für die Ausstellung der Promotionsurkunde zuständigen Stellen (Dekanat, Promotionsbüro bzw. Prüfungsamt) weiter. In der Regel dauert es dann nochmal 6-8 Wochen, bis Ihre Promotionsurkunde an Sie ausgehändigt werden kann.
  10. Außerdem laden sie die elektronische Version in das Repositorium "Elektronische Hochschulschriften" der LMU München hoch.
  11. Zusätzlich wird Ihre Hochschulschrift auf der Website "Open Publishing LMU" gelistet, auf der Sie alle bisher erschienen Dissertationen bzw. Habilitationsschriften einsehen können.

Sie werden über jeden Schritt per E-Mail informiert.

Checkliste für "Open Publishing LMU" (PDF, 195 KB)

Formblatt für die Abgabe von elektronischen Hochschulschriften (PDF, 178 MB)

Fakultätstitelblätter für alle Fakultäten (Word)

Website "Open Publishing LMU"