Logo Logo
Hilfe
Kontakt
Switch language to English
Vergleichende Darstellung der psychiatrischen und neurologischen Begutachtung in der Zeitschrift "Der Nervenarzt" in den Jahren 1928 bis 1944
Vergleichende Darstellung der psychiatrischen und neurologischen Begutachtung in der Zeitschrift "Der Nervenarzt" in den Jahren 1928 bis 1944
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der medizinischen Begutachtung wurde eine historische Auswertung auf dem Gebiet der neurologischen und psychiatrischen Begutachtung auf Basis der Zeitschrift Der Nervenarzt aus den Jahren 1928 bis 1944 (Jg.1 bis Jg.17) durchgeführt. Der Zeitrahmen wurde hierbei durch das erste Erscheinungsjahr der Zeitschrift und durch den Zweiten Weltkrieg begrenzt. Die Fragestellung war, ob die Artikel im Rahmen der ärztlichen Begutachtung auch heute noch eine wissenschaftliche Bedeutung haben, und wenn ja, welche Art der Bedeutung. Hinzu kam die Frage, ob Der Nervenarzt die von ihm selbst vorgegeben Ziele erreicht beziehungsweise eingehalten hat. Folgende Ziele wurden hierbei zugrunde gelegt: Information, Erfahrungsaustausch, Diskussion, Praxisorientierung, wissenschaftlicher Fortschritt, gleichmäßige Verteilung der einzelnen medizinischen Gebiete und fachübergreifende Gesamtdarstellung. Zur Beantwortung dieser Fragen wurde zunächst unter dem Gesichtspunkt der Zuordnung der Rubrik „gutachterliche Tätigkeit“ beziehungsweise inhaltlicher Zusammenhang zur ärztlichen Begutachtung 32 Artikel ausgewählt, welche in zehn Kapitel eingeteilt wurden. Die Anordnung der Kapitel erfolgte vom Allgemeinen zum Speziellen. Zu jedem Kapitel wurde ein Allgemeiner Teil erstellt, der den heutigen Stand der Wissenschaft wiedergibt. Die Artikel selbst wurde zusammengefasst und mit dem heutigen Wissenstand im Allgemeinen, siehe oben, im Speziellen bezogen auf den Artikel selbst verglichen. Als Hauptvergleichsliteratur dienten hierbei für die Psychiatrie: VENZLAFF – FOERSTER: „Psychiatrische Begutachtung,“ und für die Neurologie (Kapitel „Haftung nach Unfällen“): FRITZE: „Die ärztliche Begutachtung.“ In der Diskussion wurden die Artikel zunächst nach folgenden Kriterien statistisch ausgewertet: Anzahl aller Artikel pro Jahr; Artikelart; theoretische vs. fallbezogene und haftungsbezogene vs. forensische; Artikel nach medizinischen Gebiet; neurologische vs. psychiatrische; Artikel pro Kapitel. Anschließend wurde noch auf die Autoren der Veröffentlichungen eingegangen. Es zeigte sich eine Häufung von Artikeln zu Beginn des Beobachtungszeitraums, bei der Verteilung zwischen theoretischen und fallbezogen Artikeln, zeigte sich ein Verhältnis von 10 zu 22, ähnlich liegt die Verteilung von forensischen und haftungsbezogen Artikeln, 18 zu 12, wobei zwei Artikel sich hier nicht klassifizieren lassen. Ein gleiches Bild zeigt sich bei den neurologischen und psychiatrischen Artikeln, 9 zu 23. Bei der Anzahl der Artikel fallen die häufigeren Anzahlen in die Kapiteln „Haftung nach Unfall“ und „Rentenneurosen,“ insgesamt 16 Publikationen, das heißt 50% der Gesamtartikel. Bei den Autoren zeigte sich, dass viele bedeutende Autoren dieser Zeit im Der Nervenarzt Artikel veröffentlicht haben und, dass nicht alle Autoren Mediziner waren. Anschließend wurde die medizinische Bedeutung bezogen auf die heutige Zeit beurteilt. Hierbei zeigte sich, dass ein großer Teil der Artikel auch heute noch als bedeutsam oder größtenteils als bedeutsam anzusehen sind. Dies gilt vor allem bei den Artikeln bezüglich allgemeiner Fragen (z.B. Zurechnung) und grundlegend bei den Artikeln im Bereich der Rentenneurosen. Kaum noch eine Bedeutung beziehungsweise gar keine Bedeutung haben die Artikel im Bereich der Eheproblematiken, wie Anfechtung und Tauglichkeit. Hier hat sich das Gesetz grundlegend geändert, ebenso wie die soziale Einstellung zu diesen Themen. Insgesamt wurde von den 32 Artikeln 11 als weiterhin bedeutsam, 10 als teilweise bedeutsam, 6 als kaum noch bedeutsam und 5 als nicht mehr bedeutsam eingestuft. Hierbei bezieht sich die Bedeutsamkeit auf die fortdauernde Gültigkeit der Aussagen und Thesen der Artikel. Bei der artikeltyp- bezogenen Bewertung der Bedeutsamkeit zeigte sich bei den forensischen Artikeln ein Überwiegen der bedeutsamen Veröffentlichungen, die haftungsbezogen Artikel dagegen sind ausgewogen. Im Bereich der Artikelart verhält es sich ähnlich, die fallbezogenen Artikel sind ausgewogen, die theoretischen überwiegend bedeutsam. Eben so ist das Verhältnis bei der Psychiatrie, überwiegend bedeutsam, und der Neurologie, gleichmäßig verteilt. Im Ergebnis zeigt sich nun, dass in Hinblick auf die eingangs gestellten Fragen Folgendes gesagt werden kann: in Bezug auf die Frage, ob Der Nervenarzt seine Ziele erreicht hat, ergibt sich, dass im Bereich der ärztlichen Begutachtung alle Ziele, bis auf die ausgewogene Verteilung von neurologischen und psychiatrischen Artikeln, eingehalten wurden. Die Frage, ob die ausgewerteten Artikel auch heute noch eine wissenschaftliche Bedeutung haben, führte zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil der Artikel heute noch als bedeutsam angesehen werden kann und/oder als Grundlage für den heutigen Wissenstand dienten. Nur ein kleiner Teil der Artikel ist heute nicht mehr von Relevanz, was auf die geänderten sozialen und gesetzlichen Strukturen sowie den erweiterten medizinischen Wissensstand zurückzuführen ist.
Psychiatrie,Begutachtung,Nervenarzt
Huebel, Stefan
2006
Deutsch
Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München
Huebel, Stefan (2006): Vergleichende Darstellung der psychiatrischen und neurologischen Begutachtung in der Zeitschrift "Der Nervenarzt" in den Jahren 1928 bis 1944. Dissertation, LMU München: Medizinische Fakultät
[thumbnail of Huebel_Stefan.pdf]
Vorschau
PDF
Huebel_Stefan.pdf

2MB

Abstract

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der medizinischen Begutachtung wurde eine historische Auswertung auf dem Gebiet der neurologischen und psychiatrischen Begutachtung auf Basis der Zeitschrift Der Nervenarzt aus den Jahren 1928 bis 1944 (Jg.1 bis Jg.17) durchgeführt. Der Zeitrahmen wurde hierbei durch das erste Erscheinungsjahr der Zeitschrift und durch den Zweiten Weltkrieg begrenzt. Die Fragestellung war, ob die Artikel im Rahmen der ärztlichen Begutachtung auch heute noch eine wissenschaftliche Bedeutung haben, und wenn ja, welche Art der Bedeutung. Hinzu kam die Frage, ob Der Nervenarzt die von ihm selbst vorgegeben Ziele erreicht beziehungsweise eingehalten hat. Folgende Ziele wurden hierbei zugrunde gelegt: Information, Erfahrungsaustausch, Diskussion, Praxisorientierung, wissenschaftlicher Fortschritt, gleichmäßige Verteilung der einzelnen medizinischen Gebiete und fachübergreifende Gesamtdarstellung. Zur Beantwortung dieser Fragen wurde zunächst unter dem Gesichtspunkt der Zuordnung der Rubrik „gutachterliche Tätigkeit“ beziehungsweise inhaltlicher Zusammenhang zur ärztlichen Begutachtung 32 Artikel ausgewählt, welche in zehn Kapitel eingeteilt wurden. Die Anordnung der Kapitel erfolgte vom Allgemeinen zum Speziellen. Zu jedem Kapitel wurde ein Allgemeiner Teil erstellt, der den heutigen Stand der Wissenschaft wiedergibt. Die Artikel selbst wurde zusammengefasst und mit dem heutigen Wissenstand im Allgemeinen, siehe oben, im Speziellen bezogen auf den Artikel selbst verglichen. Als Hauptvergleichsliteratur dienten hierbei für die Psychiatrie: VENZLAFF – FOERSTER: „Psychiatrische Begutachtung,“ und für die Neurologie (Kapitel „Haftung nach Unfällen“): FRITZE: „Die ärztliche Begutachtung.“ In der Diskussion wurden die Artikel zunächst nach folgenden Kriterien statistisch ausgewertet: Anzahl aller Artikel pro Jahr; Artikelart; theoretische vs. fallbezogene und haftungsbezogene vs. forensische; Artikel nach medizinischen Gebiet; neurologische vs. psychiatrische; Artikel pro Kapitel. Anschließend wurde noch auf die Autoren der Veröffentlichungen eingegangen. Es zeigte sich eine Häufung von Artikeln zu Beginn des Beobachtungszeitraums, bei der Verteilung zwischen theoretischen und fallbezogen Artikeln, zeigte sich ein Verhältnis von 10 zu 22, ähnlich liegt die Verteilung von forensischen und haftungsbezogen Artikeln, 18 zu 12, wobei zwei Artikel sich hier nicht klassifizieren lassen. Ein gleiches Bild zeigt sich bei den neurologischen und psychiatrischen Artikeln, 9 zu 23. Bei der Anzahl der Artikel fallen die häufigeren Anzahlen in die Kapiteln „Haftung nach Unfall“ und „Rentenneurosen,“ insgesamt 16 Publikationen, das heißt 50% der Gesamtartikel. Bei den Autoren zeigte sich, dass viele bedeutende Autoren dieser Zeit im Der Nervenarzt Artikel veröffentlicht haben und, dass nicht alle Autoren Mediziner waren. Anschließend wurde die medizinische Bedeutung bezogen auf die heutige Zeit beurteilt. Hierbei zeigte sich, dass ein großer Teil der Artikel auch heute noch als bedeutsam oder größtenteils als bedeutsam anzusehen sind. Dies gilt vor allem bei den Artikeln bezüglich allgemeiner Fragen (z.B. Zurechnung) und grundlegend bei den Artikeln im Bereich der Rentenneurosen. Kaum noch eine Bedeutung beziehungsweise gar keine Bedeutung haben die Artikel im Bereich der Eheproblematiken, wie Anfechtung und Tauglichkeit. Hier hat sich das Gesetz grundlegend geändert, ebenso wie die soziale Einstellung zu diesen Themen. Insgesamt wurde von den 32 Artikeln 11 als weiterhin bedeutsam, 10 als teilweise bedeutsam, 6 als kaum noch bedeutsam und 5 als nicht mehr bedeutsam eingestuft. Hierbei bezieht sich die Bedeutsamkeit auf die fortdauernde Gültigkeit der Aussagen und Thesen der Artikel. Bei der artikeltyp- bezogenen Bewertung der Bedeutsamkeit zeigte sich bei den forensischen Artikeln ein Überwiegen der bedeutsamen Veröffentlichungen, die haftungsbezogen Artikel dagegen sind ausgewogen. Im Bereich der Artikelart verhält es sich ähnlich, die fallbezogenen Artikel sind ausgewogen, die theoretischen überwiegend bedeutsam. Eben so ist das Verhältnis bei der Psychiatrie, überwiegend bedeutsam, und der Neurologie, gleichmäßig verteilt. Im Ergebnis zeigt sich nun, dass in Hinblick auf die eingangs gestellten Fragen Folgendes gesagt werden kann: in Bezug auf die Frage, ob Der Nervenarzt seine Ziele erreicht hat, ergibt sich, dass im Bereich der ärztlichen Begutachtung alle Ziele, bis auf die ausgewogene Verteilung von neurologischen und psychiatrischen Artikeln, eingehalten wurden. Die Frage, ob die ausgewerteten Artikel auch heute noch eine wissenschaftliche Bedeutung haben, führte zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil der Artikel heute noch als bedeutsam angesehen werden kann und/oder als Grundlage für den heutigen Wissenstand dienten. Nur ein kleiner Teil der Artikel ist heute nicht mehr von Relevanz, was auf die geänderten sozialen und gesetzlichen Strukturen sowie den erweiterten medizinischen Wissensstand zurückzuführen ist.