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Prädiktoren für eine Herzschrittmacherpflichtigkeit nach perkutanem kathetergestütztem Aortenklappenersatz (TAVI) anhand klinischer Daten und der apparativen Diagnostik EKG
Prädiktoren für eine Herzschrittmacherpflichtigkeit nach perkutanem kathetergestütztem Aortenklappenersatz (TAVI) anhand klinischer Daten und der apparativen Diagnostik EKG
Mit Einführung des perkutanen Aortenklappenersatzes (TAVI) im Jahre 2002 wurde Patienten mit einem hohen operativen Risiko eine Therapie der Aortenklappenstenose (Verengung der Aortenklappe) ermöglicht. Die guten Outcomes des jungen Verfahrens und die stetige Weiterentwicklung des Eingriffes geben Anlass zur Ausweitung der Indikation für Patienten mit einem mittleren operativen Risiko. Allerdings treten bei einem beträchtlichen Anteil an Patienten postinterventionell Reizleitungsstörungen auf, die die Implantation eines permanenten Herzschrittmachers erfordern. In die vorliegende retrospektive Studie wurden 617 Probanden eingeschlossen und auf unabhängige Prädiktoren für eine postprozedurale Herzschrittmacherpflichtigkeit untersucht, die im Zeitraum von Mai 2012 bis Dezember 2019 eine TAVI erhalten hatten. Allen Patienten wurde die ballonexpandierende Bioprothese Edwards Sapien der 3. Generation, welche über einen transfemoralen Zugang eingebracht wurde, implantiert. In die statistische Analyse wurden 305 Probanden aufgenommen, die postinterventionell der Implantation eines Herzschrittmachers bedurften. Als Vergleich diente eine altersgematchte Kontrollgruppe von 312 Patienten. Diese nahezu gleich große Kohorte ermöglichte eine gute Gegenüberstellung und Vergleichbarkeit beider Kollektive. Zwischen den beiden Gruppen wurde im präinterventionellen EKG ein signifikanter Unterschied bei den Parametern Rechtsschenkelblock und AV-Block I verzeichnet, welcher in der logistischen multivariaten Regressionsanalyse bestätigt wurde. Dieses erhöhte Auftreten der beiden Variablen in der Schrittmachergruppe stellt somit einen unabhängigen Prädiktor für eine postinterventionelle Herzschrittmacherpflichtigkeit dar. Ebenso war das Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit, einer arteriellen Hypertonie und das Verzeichnen von Vorhofflimmern mit einem erhöhten Risiko für eine postinterventionelle Herzschrittmacherpflichtigkeit assoziiert, die Werte zeigen jedoch nach Korrektur für multiples Testen keine statistische Signifikanz. Bei Frauen war in der univariaten Analyse eine geringere Schrittmacherrate festzustellen als beim männlichen Geschlecht. Für diese Variable lässt sich in der multivariaten Analyse jedoch keine statistische Signifikanz verzeichnen. Stellt man die Ergebnisse dieser Untersuchung denen anderer Studien gegenüber, so decken sie sich zu einem großen Teil mit den in der Literatur vorliegenden Daten. Aufgrund fehlender einheitlicher Kriterien und Vorgehensweisen lassen sich die Resultate nur bedingt miteinander vergleichen. Um die Aussagekraft hinsichtlich unabhängiger Prädiktoren für eine postinterventionelle Schrittmacherpflichtigkeit nach TAVI zu verbessern, bedarf es weiterer Datenerhebungen mit ähnlichen Studiendesigns.
Prädiktoren, TAVI, Herzschrittmacherpflichtigkeit, EKG-Daten
Utz, Christina
2024
Deutsch
Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München
Utz, Christina (2024): Prädiktoren für eine Herzschrittmacherpflichtigkeit nach perkutanem kathetergestütztem Aortenklappenersatz (TAVI) anhand klinischer Daten und der apparativen Diagnostik EKG. Dissertation, LMU München: Medizinische Fakultät
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Abstract

Mit Einführung des perkutanen Aortenklappenersatzes (TAVI) im Jahre 2002 wurde Patienten mit einem hohen operativen Risiko eine Therapie der Aortenklappenstenose (Verengung der Aortenklappe) ermöglicht. Die guten Outcomes des jungen Verfahrens und die stetige Weiterentwicklung des Eingriffes geben Anlass zur Ausweitung der Indikation für Patienten mit einem mittleren operativen Risiko. Allerdings treten bei einem beträchtlichen Anteil an Patienten postinterventionell Reizleitungsstörungen auf, die die Implantation eines permanenten Herzschrittmachers erfordern. In die vorliegende retrospektive Studie wurden 617 Probanden eingeschlossen und auf unabhängige Prädiktoren für eine postprozedurale Herzschrittmacherpflichtigkeit untersucht, die im Zeitraum von Mai 2012 bis Dezember 2019 eine TAVI erhalten hatten. Allen Patienten wurde die ballonexpandierende Bioprothese Edwards Sapien der 3. Generation, welche über einen transfemoralen Zugang eingebracht wurde, implantiert. In die statistische Analyse wurden 305 Probanden aufgenommen, die postinterventionell der Implantation eines Herzschrittmachers bedurften. Als Vergleich diente eine altersgematchte Kontrollgruppe von 312 Patienten. Diese nahezu gleich große Kohorte ermöglichte eine gute Gegenüberstellung und Vergleichbarkeit beider Kollektive. Zwischen den beiden Gruppen wurde im präinterventionellen EKG ein signifikanter Unterschied bei den Parametern Rechtsschenkelblock und AV-Block I verzeichnet, welcher in der logistischen multivariaten Regressionsanalyse bestätigt wurde. Dieses erhöhte Auftreten der beiden Variablen in der Schrittmachergruppe stellt somit einen unabhängigen Prädiktor für eine postinterventionelle Herzschrittmacherpflichtigkeit dar. Ebenso war das Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit, einer arteriellen Hypertonie und das Verzeichnen von Vorhofflimmern mit einem erhöhten Risiko für eine postinterventionelle Herzschrittmacherpflichtigkeit assoziiert, die Werte zeigen jedoch nach Korrektur für multiples Testen keine statistische Signifikanz. Bei Frauen war in der univariaten Analyse eine geringere Schrittmacherrate festzustellen als beim männlichen Geschlecht. Für diese Variable lässt sich in der multivariaten Analyse jedoch keine statistische Signifikanz verzeichnen. Stellt man die Ergebnisse dieser Untersuchung denen anderer Studien gegenüber, so decken sie sich zu einem großen Teil mit den in der Literatur vorliegenden Daten. Aufgrund fehlender einheitlicher Kriterien und Vorgehensweisen lassen sich die Resultate nur bedingt miteinander vergleichen. Um die Aussagekraft hinsichtlich unabhängiger Prädiktoren für eine postinterventionelle Schrittmacherpflichtigkeit nach TAVI zu verbessern, bedarf es weiterer Datenerhebungen mit ähnlichen Studiendesigns.