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Halacha und Fragen am Ende des Lebens. Anwendung der traditionellen jüdischen Lehre auf moderne Fragestellungen am Beispiel des terminalen Patienten, in Justiz und Legislative im Staat Israel
Halacha und Fragen am Ende des Lebens. Anwendung der traditionellen jüdischen Lehre auf moderne Fragestellungen am Beispiel des terminalen Patienten, in Justiz und Legislative im Staat Israel
Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Sichtweise der jüdischen Halacha zu ausgewählten Dilemmata beim Umgang mit sterbenden Patienten sowie praktischen Lösungsansätzen unter den gegenwärtigen Umständen moderner Medizin. Nach Darstellung der juristischen Situation im Staat Israel wird schließlich auf den Einfluss dieser halachischen Lösungsansätze auf das 2005 verabschiedete israelische Gesetz des Sterbenden Kranken eingegangen. Dazu wird zunächst die Einstellung des Judentums zu den Grundsatzfragen, die den Auseinandersetzungen rund um den Sterbenden zugrunde liegen, aus der halachischen Literatur herausgearbeitet. Explizit wird dabei Wert bzw. Heiligkeit des Lebens, Definition des ärztlichen Aufgabenbereichs, sowie die damit einhergehenden Pflichten des Arztes gegenüber seinen Patienten, Autonomie, bzw. Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie die Einstellung zu Qualen diskutiert. Anschließend wird ein relevanter Abschnitt aus dem im 16. Jahrhundert entstandenen elementaren jüdischen Gesetzeskodex, Schulchan Aruch, analysiert und daran beispielhaft aufgezeigt, wie ein fünfhundert Jahre altes, halachisches Prinzip zur Lösung des gegenwärtigen Euthanasieproblems angewandt wird. Nach Aufführung praktischer Maßnahmen, die gegenwärtig laut jüdischem Gesetz bei Sterbenden angewandt bzw. nicht angewandt werden dürfen, folgt die Darstellung der juristischen Situation im Staat Israel vor Verabschiedung des die Einstellung zum Sterbenden regelnden Gesetzes, anhand von drei beispielhaften Gerichtsfällen, woran die Notwendigkeit eines solchen verdeutlicht wird. Im letzten Teil der Arbeit wird nach einer Beschreibung von Aufbau und Prinzipien des „Gesetzes des Sterbenden Kranken“, dieses nach Übereinstimmung mit der Ansicht der jüdischen Halacha untersucht., Aus jüdischer Sicht besitzt jeder Augenblick menschlichen Lebens einen eigenständigen, unfassbaren Wert, dies ist mit dem Begriff ‚Heiligkeit des Lebens’ gemeint. Dieser eigenständige Wert des Lebens ist unabhängig vom biologischen Alter des Menschen und bleibt auch einem sterbenskranken Patienten bis zu den letzten Atemzügen, solange er noch lebt, erhalten. Im Rahmen der Halacha drückt sich dies in der Aufhebung beinahe aller Gebote, sofern ein Leben dadurch in Gefahr geraten könnte, aus. Daher ist es wichtig den Zeitpunkt des Beginns des Sterbeprozesses festzustellen, um diesen durch äußere Handlungen nicht zu beschleunigen, vergleichbar mit einer flackernden Kerze, kurz vor dem Erlöschen. Führt eine derartige, mit der falschen Absicht durchgeführte, Handlung zum frühzeitigen Ableben des Patienten, ist sie, zumindest moralisch, mit Mord identisch. Das Bestehen verschiedener halachischer Bezeichnungen für einen Sterbenden, die sich unter anderem hinsichtlich der Lebenserwartung voneinander unterscheiden, erschwert den gegenwärtigen Gelehrten eine eindeutige Definition des heutigen Sterbenden. Während nämlich den Weisen früherer Generationen verlässliche Anzeichen zur Feststellung dieses Zustands bekannt waren, beruht die Schätzung der Lebenserwartung heutzutage, da Mittel zur künstlichen Lebensverlängerung zu Verfügung stehen, auf indirekten Parametern wie z.B. Überprüfung der Organfunktionen. Die von der Torah dem Arzt erteilte ausdrückliche Erlaubnis zu heilen beweist, dass die Ausübung des Arztberufs keinen Eingriff in die göttliche Providenz darstellt. Vielmehr belegen einige Torahquellen, dass die ärztliche Tätigkeit eine gewollte und erhabene Pflicht ist. Der scheinbar resultierende direkte Widerspruch dieser Ärztepflicht zum autonomen Selbstbestimmungsrecht des Patienten, lässt sich durch einen vertiefenden Blick auf die jüdische Interpretationsweise der Patientenautonomie relativieren. Die Betrachtung des menschlichen Lebens als Darlehen, verpflichtet den Menschen damit vorsichtig und verantwortungsbewusst umzugehen, genau wie es von ihm mit einer äußerst wertvollen materiellen Leihgabe erwartet würde. Diese oberste Pflicht ist es, die den Patienten zur Auswahl (‚Selbstbestimmung’) der Behandlung, des Arztes und in gewissen Fällen sogar zur Verweigerung einer riskanten Behandlung berechtigt. Obwohl das Erdulden von Qualen tugendhaft ist, verpflichtet die Halacha nicht dazu. Ein unheilbar Kranker, der an seiner Erkrankung leidet, darf auf die Durchführung qualvoller, lebensverlängernder Maßnahmen verzichten, und sich sogar schmerzlindernden Behandlungen unterziehen lassen, die andernfalls verboten sind, wie z.B. Kastration. Ferner vermag Schmerzfreiheit allein, durch Beseitigung der Stressreaktion, eine gewisse Lebensverlängerung zu bewirken. Emotionelle Distanz, Professionalität sowie Moralität und Gottesfurcht sind die gefragten Tugenden, während auf den sterbenden Menschen die erwartenden Augen seiner Familie und der Gesellschaft gerichtet sind. Der Arzt und der Rabbiner sind diejenigen, die in solch schweren Momenten diese Tugenden am besten zur Geltung bringen können, weshalb gerade ihnen die Entscheidungskraft in diesen Fällen obliegt. Das im Schulchan Aruch aufgeführte Prinzip der Hindernisentfernung gewährt einen Einblick in die jüdische Einstellung zu passiver Euthanasie. Die umfangreiche Kommentarliteratur zum Schulchan Aruch, in der zahlreiche Bedingungen und Einschränkungen genannt werden, spiegelt die große Vorsicht der Gelehrten wider, um bei Ableitung allgemeingültiger Richtlinien nicht gegen die Heiligkeit des Lebens zu verstoßen. Das Leid des Patienten, die Unheilbarkeit seiner Erkrankung, die Nähe des bevorstehenden Todes, die Eigenschaft und Funktion der zur Lebensverlängerung angewandten Mittel und ihre Nähe zum Körper des Sterbenden sind nur einige Parameter, die zur Entscheidung beitragen, ob der Individualfall mit den Vorgaben des Schulchan-Aruch-Prinzips in Einklang stehen. Die wichtige Unterscheidung zwischen einer kontinuierlichen Behandlung, wie künstliche Beatmung und einer Einzelbehandlung, zeigt, dass auch halachisch erlaubte, passive Euthanasieformen nur begrenzt als ‚Hindernisentfernung’ im wörtlichen Sinn bezeichnet werden können. Drei beispielhaft aufgeführte Gerichtsfälle unheilbar Kranker, die in israelischen Gerichtshöfen für ihr Recht nicht weiterzuleben plädierten, lassen erkennen, wie der unterschiedlich starke Einfluss halachischer Vorgaben sich jeweils auf das Urteil auswirkt. Den Vorgaben der Halacha gegenüber stand die nach Autonomie strebende, auf das Recht würdevoll zu sterben plädierende Gesellschaft, wie in der Reaktion der israelischen Presse auf die jeweiligen Urteilssprüche deutlich zu erkennen war. Ferner beeinflussten Persönlichkeit und Weltanschauung des Richters das jeweilige Urteil erheblich. Die richterliche Genehmigung aktiver Lebensverkürzung im letzten der besprochenen Fälle bedeutete das Überschreiten einer moralischen Grenze, die sich mit den Werten Israels, als jüdischer Staat, nicht mehr vereinbaren ließ und war deshalb ein wesentlicher Auslöser für die Formulierung eines diesbezüglich wegweisenden Gesetzes. Die an das 2005 verabschiedete Gesetz des Sterbenden Kranken gestellte Herausforderung war deshalb, den originellen Einfluss jüdischer Werte mit den Normen einer modernen israelischen Gesellschaft vor dem Hintergrund der Vielfalt neuer medizinisch-technischer Möglichkeiten zu vereinbaren und gleichzeitig erstere spürbar zur Geltung zu bringen. Die Argumentationslinie der jüdischen Halacha, die zwischen Behandlung von Grund- bzw. von Begleiterkrankungen sowie zwischen aktiver Beendigung des Lebens und passivem Unterlassen der Lebensverlängerung unterschied, erwies sich bei den meistumstrittenen Paragraphen zur Regelung passiver Sterbehilfe als wegweisend. So zeigt sich die zu Beginn dieser Dissertation aufgeworfene Hypothese, die jüdisch-halachische Tradition hinsichtlich ihrer Anpassungsfähigkeit an gesellschaftliche Änderungen sowie medizinisch-technologische Entwicklungen, am Beispiel des terminalen Patienten überprüft, als zutreffend
terminaler Patient, jüdische Lehre, Sterbehilfe
Figdor, Moritz
2015
German
Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München
Figdor, Moritz (2015): Halacha und Fragen am Ende des Lebens: Anwendung der traditionellen jüdischen Lehre auf moderne Fragestellungen am Beispiel des terminalen Patienten, in Justiz und Legislative im Staat Israel. Dissertation, LMU München: Faculty of Medicine
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Abstract

Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Sichtweise der jüdischen Halacha zu ausgewählten Dilemmata beim Umgang mit sterbenden Patienten sowie praktischen Lösungsansätzen unter den gegenwärtigen Umständen moderner Medizin. Nach Darstellung der juristischen Situation im Staat Israel wird schließlich auf den Einfluss dieser halachischen Lösungsansätze auf das 2005 verabschiedete israelische Gesetz des Sterbenden Kranken eingegangen. Dazu wird zunächst die Einstellung des Judentums zu den Grundsatzfragen, die den Auseinandersetzungen rund um den Sterbenden zugrunde liegen, aus der halachischen Literatur herausgearbeitet. Explizit wird dabei Wert bzw. Heiligkeit des Lebens, Definition des ärztlichen Aufgabenbereichs, sowie die damit einhergehenden Pflichten des Arztes gegenüber seinen Patienten, Autonomie, bzw. Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie die Einstellung zu Qualen diskutiert. Anschließend wird ein relevanter Abschnitt aus dem im 16. Jahrhundert entstandenen elementaren jüdischen Gesetzeskodex, Schulchan Aruch, analysiert und daran beispielhaft aufgezeigt, wie ein fünfhundert Jahre altes, halachisches Prinzip zur Lösung des gegenwärtigen Euthanasieproblems angewandt wird. Nach Aufführung praktischer Maßnahmen, die gegenwärtig laut jüdischem Gesetz bei Sterbenden angewandt bzw. nicht angewandt werden dürfen, folgt die Darstellung der juristischen Situation im Staat Israel vor Verabschiedung des die Einstellung zum Sterbenden regelnden Gesetzes, anhand von drei beispielhaften Gerichtsfällen, woran die Notwendigkeit eines solchen verdeutlicht wird. Im letzten Teil der Arbeit wird nach einer Beschreibung von Aufbau und Prinzipien des „Gesetzes des Sterbenden Kranken“, dieses nach Übereinstimmung mit der Ansicht der jüdischen Halacha untersucht.

Abstract

Aus jüdischer Sicht besitzt jeder Augenblick menschlichen Lebens einen eigenständigen, unfassbaren Wert, dies ist mit dem Begriff ‚Heiligkeit des Lebens’ gemeint. Dieser eigenständige Wert des Lebens ist unabhängig vom biologischen Alter des Menschen und bleibt auch einem sterbenskranken Patienten bis zu den letzten Atemzügen, solange er noch lebt, erhalten. Im Rahmen der Halacha drückt sich dies in der Aufhebung beinahe aller Gebote, sofern ein Leben dadurch in Gefahr geraten könnte, aus. Daher ist es wichtig den Zeitpunkt des Beginns des Sterbeprozesses festzustellen, um diesen durch äußere Handlungen nicht zu beschleunigen, vergleichbar mit einer flackernden Kerze, kurz vor dem Erlöschen. Führt eine derartige, mit der falschen Absicht durchgeführte, Handlung zum frühzeitigen Ableben des Patienten, ist sie, zumindest moralisch, mit Mord identisch. Das Bestehen verschiedener halachischer Bezeichnungen für einen Sterbenden, die sich unter anderem hinsichtlich der Lebenserwartung voneinander unterscheiden, erschwert den gegenwärtigen Gelehrten eine eindeutige Definition des heutigen Sterbenden. Während nämlich den Weisen früherer Generationen verlässliche Anzeichen zur Feststellung dieses Zustands bekannt waren, beruht die Schätzung der Lebenserwartung heutzutage, da Mittel zur künstlichen Lebensverlängerung zu Verfügung stehen, auf indirekten Parametern wie z.B. Überprüfung der Organfunktionen. Die von der Torah dem Arzt erteilte ausdrückliche Erlaubnis zu heilen beweist, dass die Ausübung des Arztberufs keinen Eingriff in die göttliche Providenz darstellt. Vielmehr belegen einige Torahquellen, dass die ärztliche Tätigkeit eine gewollte und erhabene Pflicht ist. Der scheinbar resultierende direkte Widerspruch dieser Ärztepflicht zum autonomen Selbstbestimmungsrecht des Patienten, lässt sich durch einen vertiefenden Blick auf die jüdische Interpretationsweise der Patientenautonomie relativieren. Die Betrachtung des menschlichen Lebens als Darlehen, verpflichtet den Menschen damit vorsichtig und verantwortungsbewusst umzugehen, genau wie es von ihm mit einer äußerst wertvollen materiellen Leihgabe erwartet würde. Diese oberste Pflicht ist es, die den Patienten zur Auswahl (‚Selbstbestimmung’) der Behandlung, des Arztes und in gewissen Fällen sogar zur Verweigerung einer riskanten Behandlung berechtigt. Obwohl das Erdulden von Qualen tugendhaft ist, verpflichtet die Halacha nicht dazu. Ein unheilbar Kranker, der an seiner Erkrankung leidet, darf auf die Durchführung qualvoller, lebensverlängernder Maßnahmen verzichten, und sich sogar schmerzlindernden Behandlungen unterziehen lassen, die andernfalls verboten sind, wie z.B. Kastration. Ferner vermag Schmerzfreiheit allein, durch Beseitigung der Stressreaktion, eine gewisse Lebensverlängerung zu bewirken. Emotionelle Distanz, Professionalität sowie Moralität und Gottesfurcht sind die gefragten Tugenden, während auf den sterbenden Menschen die erwartenden Augen seiner Familie und der Gesellschaft gerichtet sind. Der Arzt und der Rabbiner sind diejenigen, die in solch schweren Momenten diese Tugenden am besten zur Geltung bringen können, weshalb gerade ihnen die Entscheidungskraft in diesen Fällen obliegt. Das im Schulchan Aruch aufgeführte Prinzip der Hindernisentfernung gewährt einen Einblick in die jüdische Einstellung zu passiver Euthanasie. Die umfangreiche Kommentarliteratur zum Schulchan Aruch, in der zahlreiche Bedingungen und Einschränkungen genannt werden, spiegelt die große Vorsicht der Gelehrten wider, um bei Ableitung allgemeingültiger Richtlinien nicht gegen die Heiligkeit des Lebens zu verstoßen. Das Leid des Patienten, die Unheilbarkeit seiner Erkrankung, die Nähe des bevorstehenden Todes, die Eigenschaft und Funktion der zur Lebensverlängerung angewandten Mittel und ihre Nähe zum Körper des Sterbenden sind nur einige Parameter, die zur Entscheidung beitragen, ob der Individualfall mit den Vorgaben des Schulchan-Aruch-Prinzips in Einklang stehen. Die wichtige Unterscheidung zwischen einer kontinuierlichen Behandlung, wie künstliche Beatmung und einer Einzelbehandlung, zeigt, dass auch halachisch erlaubte, passive Euthanasieformen nur begrenzt als ‚Hindernisentfernung’ im wörtlichen Sinn bezeichnet werden können. Drei beispielhaft aufgeführte Gerichtsfälle unheilbar Kranker, die in israelischen Gerichtshöfen für ihr Recht nicht weiterzuleben plädierten, lassen erkennen, wie der unterschiedlich starke Einfluss halachischer Vorgaben sich jeweils auf das Urteil auswirkt. Den Vorgaben der Halacha gegenüber stand die nach Autonomie strebende, auf das Recht würdevoll zu sterben plädierende Gesellschaft, wie in der Reaktion der israelischen Presse auf die jeweiligen Urteilssprüche deutlich zu erkennen war. Ferner beeinflussten Persönlichkeit und Weltanschauung des Richters das jeweilige Urteil erheblich. Die richterliche Genehmigung aktiver Lebensverkürzung im letzten der besprochenen Fälle bedeutete das Überschreiten einer moralischen Grenze, die sich mit den Werten Israels, als jüdischer Staat, nicht mehr vereinbaren ließ und war deshalb ein wesentlicher Auslöser für die Formulierung eines diesbezüglich wegweisenden Gesetzes. Die an das 2005 verabschiedete Gesetz des Sterbenden Kranken gestellte Herausforderung war deshalb, den originellen Einfluss jüdischer Werte mit den Normen einer modernen israelischen Gesellschaft vor dem Hintergrund der Vielfalt neuer medizinisch-technischer Möglichkeiten zu vereinbaren und gleichzeitig erstere spürbar zur Geltung zu bringen. Die Argumentationslinie der jüdischen Halacha, die zwischen Behandlung von Grund- bzw. von Begleiterkrankungen sowie zwischen aktiver Beendigung des Lebens und passivem Unterlassen der Lebensverlängerung unterschied, erwies sich bei den meistumstrittenen Paragraphen zur Regelung passiver Sterbehilfe als wegweisend. So zeigt sich die zu Beginn dieser Dissertation aufgeworfene Hypothese, die jüdisch-halachische Tradition hinsichtlich ihrer Anpassungsfähigkeit an gesellschaftliche Änderungen sowie medizinisch-technologische Entwicklungen, am Beispiel des terminalen Patienten überprüft, als zutreffend