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Forensisch-biomechanische Aspekte des Kopfstoßes
Forensisch-biomechanische Aspekte des Kopfstoßes
Nicht selten wird der Rechtsmediziner bei Gericht vor das Problem der Beurteilung eines Kopfstoßes in Hinblick auf eine mögliche Lebensgefährlichkeit gestellt. In den Archiven von Münchener Rechtsmedizin und HNO-Klinik Großhadern fanden sich 53 Kopfstoßfälle mit Frakturfolge aus dem rechtsmedizinischen- sowie 17 aus dem HNO-Kollektiv, jedoch keine Todesfälle; in der Literatur sind einzelne Fallbeispiele mit letalem Ausgang beschrieben. Es wurden biomechanische Versuche mit Hilfe eines Bewegungsanalysesystems und eines Ballpendels durchgeführt. Die Experimente erbrachten bei Kopfgeschwindigkeiten von 1,48 bis 4,5 m/s errechnete Kräfte von maximal 4630 N. Eine mögliche Lebensgefährdung ist nach einem Kopfstoß durch Aspiration von Blut oder Erbrochenem, aszendierende Infektion nach Fraktur der Nase oder der pneumatischen Räu-me, intrakranielle Blutungen sowie Fraktur von Schädelknochen begründet. Die errechneten Newton-Werte überschreiten die Frakturschwellen von Schädelknochen. Insbesondere die Kombination von Translations- und Rotationsbewegungen des Opferschädels und den damit einhergehenden Scherbewegungen von am Hirngrund fixierten Strukturen in Verbindung mit den hohen Aufprallkräften bedingt, dass ein Kopfstoß zu tödlichen Verletzungen führen kann.
Kopfstoß, Biomechanik, Gefährlichkeit, Strafrecht
Mai, Vera
2012
German
Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München
Mai, Vera (2012): Forensisch-biomechanische Aspekte des Kopfstoßes. Dissertation, LMU München: Faculty of Medicine
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Abstract

Nicht selten wird der Rechtsmediziner bei Gericht vor das Problem der Beurteilung eines Kopfstoßes in Hinblick auf eine mögliche Lebensgefährlichkeit gestellt. In den Archiven von Münchener Rechtsmedizin und HNO-Klinik Großhadern fanden sich 53 Kopfstoßfälle mit Frakturfolge aus dem rechtsmedizinischen- sowie 17 aus dem HNO-Kollektiv, jedoch keine Todesfälle; in der Literatur sind einzelne Fallbeispiele mit letalem Ausgang beschrieben. Es wurden biomechanische Versuche mit Hilfe eines Bewegungsanalysesystems und eines Ballpendels durchgeführt. Die Experimente erbrachten bei Kopfgeschwindigkeiten von 1,48 bis 4,5 m/s errechnete Kräfte von maximal 4630 N. Eine mögliche Lebensgefährdung ist nach einem Kopfstoß durch Aspiration von Blut oder Erbrochenem, aszendierende Infektion nach Fraktur der Nase oder der pneumatischen Räu-me, intrakranielle Blutungen sowie Fraktur von Schädelknochen begründet. Die errechneten Newton-Werte überschreiten die Frakturschwellen von Schädelknochen. Insbesondere die Kombination von Translations- und Rotationsbewegungen des Opferschädels und den damit einhergehenden Scherbewegungen von am Hirngrund fixierten Strukturen in Verbindung mit den hohen Aufprallkräften bedingt, dass ein Kopfstoß zu tödlichen Verletzungen führen kann.