LICHT

Licht.

 

Lichtqualität.

In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist vorgeschrieben, dass während der Hellphase mindestens 80 % der Stallgrundfläche mit einer Lichtintensität von 20 Lux ausgeleuchtet sein müssen. Gemessen wird auch dies in Kopfhöhe der Tiere. Außerdem ist festgelegt, dass bis 72 h vor dem geplanten Schlachttermin und spätestens 7 Tage nach der Einstallung ein 24-stündiges Lichtregime durchgeführt werden muss, welches sich an dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus orientiert und mindestens eine 6-stündige ununterbrochene Dunkelphase (exklusive Dämmerungsphasen) aufweist.

 

Die Lichtqualität lässt sich an 3 Kriterien festlegen:

 

  • das tägliche Zeitmuster von Hell- und Dunkelphasen, die Photoperiode
  • die Lichtintensität
  • die spektrale Zusammensetzung

 

Photoperiode.

Die Gestaltung der Photoperiode hat einen entscheidenden Einfluss auf das Verhaltensmuster der Broiler. In den ersten Lebenstagen der Küken sollte ein Lichtregime von 23L:1D geführt werden. Dies hilft den Tieren bei der Orientierung im Stall und sichert somit eine gute Futter- und Wasseraufnahme in den ersten Lebenstagen. Auch Dämmerungsphasen sollten in ein Lichtprogramm integriert werden.  Diese werden zum Wechsel der Lichtphasen in das Lichtprogramm integriert. Eine Dämmerungsphase dauert durchschnittlich 15 bis 20 Minuten und dient dazu, dass die Tiere ihre Ruheposition entspannt einnehmen können. Außerdem gewährleistet die Dämmerungsphase, dass nicht alle Tiere gleichzeitig zum Futtertrog drängen.

 

Lichtintensität

Die Lichtintensität, gemessen in Lux, stellt eine sehr häufig in der Hähnchenmast angepasste Messgröße dar. Sie wird mit Hilfe eines Luxmeters durchgeführt. Bei Stallmessungen wird die Sechs-Ebenen-Messung angewendet. Dabei wird die Fotozelle in alle 6 Richtungen des Raums (oben, unten, hinten, vorn, links und rechts) ausgerichtet, für jede Richtung ein Wert ermittelt und aus diesen 6 Messwerten der Mittelwert berechnet. Lichtintensitäten von weniger als 5 Lux können negative Auswirkungen auf die Tiergesundheit haben, z. Bsp. vermehrtes Vorkommen von Food Pad Dermatitis.

In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist ein Mindestwert von 20 Lux gemessen in Kopfhöhe der Tiere festgelegt. Auf tierärztliche Indikation kann diese Lichtintensität vorübergehend verringert werden um aggressivem Picken und Kannibalismus vorzubeugen. Außerdem kann es  zum Mastende, insbesondere in konventionellen Haltungen, sinnvoll sein, dass der Tierarzt aufgrund der Nervosität der Tiere die Beleuchtungsstärke auf 15 bis 10 Lux reduziert, um einem erhöhten Verwurf durch Verkratzungen am Schlachthof entgegenzuwirken.

Generell wird auch für die Zeit des Stalldurchgangs zur Tierkontrolle durch den Tierhalter oder den bestandsbetreuenden Tierarzt die Lichtintensität kurzzeitig reduziert, um Fluchtreaktionen mit Aufspringen und Zusammendrücken der Tiere vorzubeugen.

 

Lichtspektrum

Bereits während der Brutphase kann das Lichtspektrum einen Einfluss auf die spätere Mastleistung haben.  Auch nach dem Schlupf hat das Lichtspektrum einen entscheidenden Einfluss auf das Verhalten und somit auf die Leistung der Tiere.

LED (Licht Leuchtdioden) stellen heutzutage die bevorzugte Lichtquelle in der Geflügelmast dar, da sie eine lange Lebenszeit aufweisen und ein sehr breites sowie auf Wunsch auch spezifisches Lichtsprektrum emittieren können.

Luxmeter

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