NATIONALE

GESETZGEBUNG

Tierschutzgesetz.

 

Tierschutz wurde als Staatsziel mit dem Artikel 20a in das Grundgesetz aufgenommen.

 

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) stellt die übergeordnete gesetzliche Grundlage für das Halten von Tieren, egal ob gewerblich oder privat, in der Bundesrepublik Deutschland dar. Es wurde erlassen, um "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (§ 1 TierSchG)

 

Das Tierschutzgesetz besteht aus zwölf Abschnitten, welche insgesamt 22 Paragraphen umfassen. Die einzelnen Abschnitte umfassen folgende Bereiche:

  1. Abschnitt: Grundsatz
  2. Abschnitt: Tierhaltung
  3. Abschnitt: Töten von Tieren
  4. Abschnitt: Eingriffe an Tieren
  5. Abschnitt: Tierversuche
  6. Abschnitt: Tierschutzbeauftragte
  7. Abschnitt: Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
  8. Abschnitt: Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
  9. Abschnitt: Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
  10. Abschnitt: Durchführung des Gesetzes
  11. Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
  12. Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften

Tiere dürfen nur getötet werden, wenn sie vorher betäubt wurden. Bei Hühnern erfolgt dies mit einem Betäubungsschlagstock. Nach der tierschutzgrechten Betäubung werden sie durch Dislokation der Halswirbelsäule zwischen dem Occiput und dem ersten Halswirbel getötet.

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