NATIONALE GESETZGEBUNG

Tierschutztransportverordnung.

 

Die Tierschutztransportverordnung ist die nationale Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen.

Die TierSchTrV ist in 6 Abschnitte gegliedert.

 

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Transport in Behältnissen
  3. Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
  4. Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
  5. Grenzüberschreitender Transport
  6. Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten

 

In § 11 sind spezielle Vorschriften für Eintagsküken formuliert.  Zusätzlich zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften muss der Absender bei der Durchführung von innerstaatlichen Transporten von Eintagsküken sicherstellen, dass sie innerhalb von 60 Stunden nach dem Schlupf bei dem Empfänger (Mäster; Aufzuchtunternehmen) ankommen und während des Transports im Aufenthaltsbereich der Tiere eine Temperatur von 25 bis 30 C° herrscht.

Generell ist die Transportdauer für Geflügel auf maximal 12 h begrenzt, wobei Ladezeiten nicht mitgerechnet werden.

 

Anlieferung der Tiere typischerweise in Kükentransportkisten. In jeder Kiste werden in der Regel 100 Eintagsküken transportiert.

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