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Wertigkeit eines High-End-Ultraschallgerätes bei der differentialdiagnostischen Abklärung renaler Raumforderungen
Wertigkeit eines High-End-Ultraschallgerätes bei der differentialdiagnostischen Abklärung renaler Raumforderungen
Die diagnostische Aussagekraft eines High-End-Ultraschallgerätes in der Differenzierung unklarer renaler Raumforderungen ist Gegenstand dieser Dissertation. In prospektiven präoperativen Untersuchungen von insgesamt 47 Raumforderungen der Niere, im einzelnen 38 Nierenzellkarzinomen, zwei renalen Metastasen, einem malignen mesenchymalen Tumor sowie zwei Pseudozysten, einer Urothelzyste, einem Onkozytom, einem Angiomyolipom und einem reaktiv verändertem Nierenabschnitt, mit Hilfe der B-Mode-Sonographie, der farbkodierten Duplexsonographie und der fundamentalen Powerdopplersonographie überprüften wir verschiedene, größtenteils bereits in der medizinischen Literatur beschriebene Kriterien bzgl. der Morphologie und Vaskularisation renaler Läsionen hinsichtlich ihrer differentialdiagnostischen Relevanz. In die Studie eingeschlossen wurden nur Raumforderungen, deren Diagnose nach einer operativen Entfernung histopathologisch gesichert wurde. Als signifikante differentialdiagnostische Kriterien, die für das Vorliegen einer malignen Nierenläsion sprechen, ergaben sich in der B-Mode-Sonographie die Lokalisation in mindestens zwei Sextanten der Niere (p=0,002), eine inhomogene Echotextur (p=0,004), eine (sehr) echoreiche Binnenstruktur (p=0,018), echoarme intraläsionale Areale (p=0,006) und ein echoarmer Randsaum bzw. Halo (p=0,023) sowie in der farbkodierten Duplexsonographie bzw. Powerdopplersonographie das Vorliegen intratumoraler farbtupferartiger Gefäßanschnitte (p=0,04) und ein Einsprossen von Gefäßästen aus dem Nierenparenchym in das Tumorgewebe (p=0,031). Maligne Nierentumoren waren außerdem im Mittel signifikant größer als benigne renale Raumforderungen. Für das Vorliegen einer benignen zystischen Läsion sprachen statistisch signifkant eine Lokalisation in nur einem Sextanten der Niere (p=0,002), eine (sehr) echoarme Binnenstruktur (p=0,003), eine zentrale Avaskularisation mit hypervaskularisierter periläsionaler Randzone bzw. „Korona“ (p=0,002), eine Korona ohne einsprossende Gefäße (p=0,003) sowie grenzwertig signifikant eine vollständige periläsionale Vaskularisationskorona (p=0,053). Für die Identifizierung der malignen Nierenläsionen fanden sich je nach morphologischem Kriterium in der B-Bild-Sonographie Sensitivitäten zwischen 54% und 81% und Spezifitäten zwischen 83% und 100 % und in der farbkodierten Duplexsonographie bzw. der Powerdopplersonographie Sensitivitäten zwischen 83% und 85% und eine Spezifität von 60%. Weist eine Raumforderung mindestens sechs Merkmale aus der Liste der signifikanten Malignitätskriterien einschließlich der ins Gegenteil verkehrten Zystenkriterien (nicht (sehr) echoarm, keine zentrale Avaskularisation mit hypervaskularisierter Randzone, keine vollständige Vaskularisationskorona, keine Korona ohne einsprossende Gefäße) auf, so betragen Sensitivität und Spezifität 100%. Trotzdem sind weitere Studien mit größeren Fallzahlen zur Definition des Wertes der Sonographie in der täglichen Routine der Differentialdiagnostik renaler Läsionen, gerade auch der Wertigkeit der farbkodierten Duplexsonographie, z. B. anhand von Normal- und Grenzwerten der quantitativen Parameter, und der Powerdopplersonographie, notwendig. Die High-End-Sonographie erweist sich als zuverlässiges Instrument in der Erstdiagnose und Beurteilung der Dignität renaler Läsionen. Sie ist allerdings auch entscheidend von der Qualifikation des Untersuchers und der Compliance des Patienten abhängig. Die vorliegende Studie propagiert nicht den massenhaften Einsatz sonographischer Untersuchungen, sondern deren qualitätsorientierte und kritische Anwendung. Im Sinne der größtmöglichen diagnostischen Sicherheit und eines für den einzelnen Patienten richtigen therapeutischen Konzeptes erscheint ein komplementäres Verständnis der verschiedenen bildgebenden Verfahren, insbesondere der Sonographie und der Computertomograpie, aber wichtig. Solange eine eindeutige Bestimmung der Dignität renaler Läsionen nicht in jedem Fall präoperativ mit Hilfe bildgebender Verfahren möglich ist, werden die Überlebenschancen des einzelnen Patienten aber entscheidend von einer frühzeitigen Diagnosestellung und einer frühen operativen Therapie abhängig.
Ultraschall, renale Raumforderung, Nierenzellkarzinom, Powerdopplersonographie, FKDS
Langer, Elisabeth
2003
Deutsch
Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München
Langer, Elisabeth (2003): Wertigkeit eines High-End-Ultraschallgerätes bei der differentialdiagnostischen Abklärung renaler Raumforderungen. Dissertation, LMU München: Medizinische Fakultät
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Abstract

Die diagnostische Aussagekraft eines High-End-Ultraschallgerätes in der Differenzierung unklarer renaler Raumforderungen ist Gegenstand dieser Dissertation. In prospektiven präoperativen Untersuchungen von insgesamt 47 Raumforderungen der Niere, im einzelnen 38 Nierenzellkarzinomen, zwei renalen Metastasen, einem malignen mesenchymalen Tumor sowie zwei Pseudozysten, einer Urothelzyste, einem Onkozytom, einem Angiomyolipom und einem reaktiv verändertem Nierenabschnitt, mit Hilfe der B-Mode-Sonographie, der farbkodierten Duplexsonographie und der fundamentalen Powerdopplersonographie überprüften wir verschiedene, größtenteils bereits in der medizinischen Literatur beschriebene Kriterien bzgl. der Morphologie und Vaskularisation renaler Läsionen hinsichtlich ihrer differentialdiagnostischen Relevanz. In die Studie eingeschlossen wurden nur Raumforderungen, deren Diagnose nach einer operativen Entfernung histopathologisch gesichert wurde. Als signifikante differentialdiagnostische Kriterien, die für das Vorliegen einer malignen Nierenläsion sprechen, ergaben sich in der B-Mode-Sonographie die Lokalisation in mindestens zwei Sextanten der Niere (p=0,002), eine inhomogene Echotextur (p=0,004), eine (sehr) echoreiche Binnenstruktur (p=0,018), echoarme intraläsionale Areale (p=0,006) und ein echoarmer Randsaum bzw. Halo (p=0,023) sowie in der farbkodierten Duplexsonographie bzw. Powerdopplersonographie das Vorliegen intratumoraler farbtupferartiger Gefäßanschnitte (p=0,04) und ein Einsprossen von Gefäßästen aus dem Nierenparenchym in das Tumorgewebe (p=0,031). Maligne Nierentumoren waren außerdem im Mittel signifikant größer als benigne renale Raumforderungen. Für das Vorliegen einer benignen zystischen Läsion sprachen statistisch signifkant eine Lokalisation in nur einem Sextanten der Niere (p=0,002), eine (sehr) echoarme Binnenstruktur (p=0,003), eine zentrale Avaskularisation mit hypervaskularisierter periläsionaler Randzone bzw. „Korona“ (p=0,002), eine Korona ohne einsprossende Gefäße (p=0,003) sowie grenzwertig signifikant eine vollständige periläsionale Vaskularisationskorona (p=0,053). Für die Identifizierung der malignen Nierenläsionen fanden sich je nach morphologischem Kriterium in der B-Bild-Sonographie Sensitivitäten zwischen 54% und 81% und Spezifitäten zwischen 83% und 100 % und in der farbkodierten Duplexsonographie bzw. der Powerdopplersonographie Sensitivitäten zwischen 83% und 85% und eine Spezifität von 60%. Weist eine Raumforderung mindestens sechs Merkmale aus der Liste der signifikanten Malignitätskriterien einschließlich der ins Gegenteil verkehrten Zystenkriterien (nicht (sehr) echoarm, keine zentrale Avaskularisation mit hypervaskularisierter Randzone, keine vollständige Vaskularisationskorona, keine Korona ohne einsprossende Gefäße) auf, so betragen Sensitivität und Spezifität 100%. Trotzdem sind weitere Studien mit größeren Fallzahlen zur Definition des Wertes der Sonographie in der täglichen Routine der Differentialdiagnostik renaler Läsionen, gerade auch der Wertigkeit der farbkodierten Duplexsonographie, z. B. anhand von Normal- und Grenzwerten der quantitativen Parameter, und der Powerdopplersonographie, notwendig. Die High-End-Sonographie erweist sich als zuverlässiges Instrument in der Erstdiagnose und Beurteilung der Dignität renaler Läsionen. Sie ist allerdings auch entscheidend von der Qualifikation des Untersuchers und der Compliance des Patienten abhängig. Die vorliegende Studie propagiert nicht den massenhaften Einsatz sonographischer Untersuchungen, sondern deren qualitätsorientierte und kritische Anwendung. Im Sinne der größtmöglichen diagnostischen Sicherheit und eines für den einzelnen Patienten richtigen therapeutischen Konzeptes erscheint ein komplementäres Verständnis der verschiedenen bildgebenden Verfahren, insbesondere der Sonographie und der Computertomograpie, aber wichtig. Solange eine eindeutige Bestimmung der Dignität renaler Läsionen nicht in jedem Fall präoperativ mit Hilfe bildgebender Verfahren möglich ist, werden die Überlebenschancen des einzelnen Patienten aber entscheidend von einer frühzeitigen Diagnosestellung und einer frühen operativen Therapie abhängig.